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Einzelfirma in "Mini-GmbH"
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Sterzi
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 14:45    Titel: Einzelfirma in "Mini-GmbH" Antworten mit Zitat

Hallo,

hab grad im Internet von der Mini-GmbH gelesen was haltet Ihr davon? Weiß einer wann dies Möglichkeit kommen soll? Und was man beachten muss wenn man eine laufende Einzelfirma umwandeln muss was es da für mögliche "Tücken" gibt?
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Und was soll das bringen?
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Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Sterzi
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

keine private Haftung!?
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Da musss man schon eine GmbH mit volleingezahlt Grundkapital gründen. Sonst besteht ja eine Nachschusspflicht.
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Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Sterzi
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

ich bin absolut kein Fachmann auf dem Gebiet aber laut meiner recherche im Inet stand dort das man das fehlende Stammkapital mit seinen viertlem Stammkapital bedient?!
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich muss das Grundkapital nicht unbedingt volleingezahlt werden, aber im Haftungsfall besteht dann die Nachschusspflicht. Diese kann man nur vermeiden in dem das Grundkapital volleingezahlt wird.
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Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Sterzi
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

also wenn 1-€ GmbH besteht und im ersten Jahr ein gewinn von angenommen 10000 erwirtschaftet wird werden 2500 als stammkapital angesehen!? wenn A dann insolvenz geht muss er für die noch 25000-2500 = 22500 privat haften richtig so?
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Sterzi hat folgendes geschrieben::
...werden 2500 als stammkapital angesehen!? ..

Angesehen ist der falsche Ausdruck. Die 2500€ müssen als Grundkapital in der GmbH verbleiben.
Aber wie will man mit einem Betriebskapital von 1€ Gewinne erziehlen?
Jeder Lieferant wird auf Vorkasse bestehen und die Hausbank auf eine Bürgschaft der Gesellschafter.
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Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Sterzi
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Angenommen Vermittlung von Versicherung Immobilien oder der gleichen
Wenn man ein10 Jahre altes Auto fährt und sein Büro Zuhause hat
alles bissl überspitzt aber wäre doch möglich oder ni
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Sterzi hat folgendes geschrieben::
ich bin absolut kein Fachmann auf dem Gebiet aber laut meiner recherche im Inet stand dort das man das fehlende Stammkapital mit seinen viertlem Stammkapital bedient?!


Also da möchte ich doch mal etwas geklärt wissen.

Soll es sich um die "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" als "Mini-GmbH" handeln? Wenn ja, dann ist das Stammkapital ab 1 Euro vorgesehen. Dieses Stammkapital muß in Bezug auf die zu verhindernde Nachschußpflich natürlich voll eingezahlt werden, also mindestens 1 Euro (bei Einmann-GmbHs immer voll einzahlen).

Des weiteren ist von den Gewinnen einer "Mini-GmbH" ein Viertel als gesetzliche Rücklage einzustellen. Und zwar so lange, bis eine "normale" GmbH gebildet werden kann (Stammkapital ab 25.000 Euro).

Im übrigen ist es egal, wieviel Stammkapital eine GmbH oder "Mini-GmbH" hat, die Lieferanten oder Kreditgeber können ja sowieso nur auf das Unternehmensvermögen zugreifen. Dieses kann im Ernstfall auch 0,00 Euro trotz eines Stammkapitals von z. B. 1 Mio. Euro sein...

Ronald
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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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Sterzi
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

dh egal ob stammkapital 1 € oder 1000000€ wenn bloß noch 20000€ auf Betriebskonto hat oder halt an Sachwerten kann auch man auch nur bis zu diesen Betrag haftbar gemacht werden!?
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Eine normale GmbH benötigt in Zukunft nur noch ein Mindeststammkapital von 10 000 statt bisher 25 000 Euro. Es wird eine Einstiegsvariante der GmbH eingeführt: Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft. Es handelt sich dabei nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann.

quelle.: ***
wenn ich es also richtig verstehe könnte jemand mit z.b 1€ eine "mini-gmbh" gründen, müsste jährlich 25% des einkommens zum stammkapital einzahlen bis die 10.000€ erreicht sind.

Zitat:
Wenn die GmbH-Reform (sog. "MoMiG") wie geplant in der ersten Hälfte 2008 in Kraft tritt, wird es die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein.

quelle.: ***
ist diese gmbh reform schon in kraft getreten?



*** = http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/GmbH-Gruendung-statt-Limited-dank-der-Reform-geht-die-Gruendung-einer-GmbH-deutlich-schneller-und-billiger/bb3fc94dbf/
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Sterzi hat folgendes geschrieben::
dh egal ob stammkapital 1 € oder 1000000€ wenn bloß noch 20000€ auf Betriebskonto hat oder halt an Sachwerten kann auch man auch nur bis zu diesen Betrag haftbar gemacht werden!?


Ja, wenn "man" die GmbH bzw. die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist und nichts falsch gemacht hat in Bezug auf handels-, GmbH- und steuerrechtliche Vorschriften.

pOtH hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Eine normale GmbH benötigt in Zukunft nur noch ein Mindeststammkapital von 10 000 statt bisher 25 000 Euro. Es wird eine Einstiegsvariante der GmbH eingeführt: Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft. Es handelt sich dabei nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann.

quelle.: ***
wenn ich es also richtig verstehe könnte jemand mit z.b 1€ eine "mini-gmbh" gründen, müsste jährlich 25% des einkommens zum stammkapital einzahlen bis die 10.000€ erreicht sind.


Ja. Die "Mini-GmbH" wird sich "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder kurz "UG (haftungsbeschränkt)" nennen, kann mit mindestens 1 € Stammkapital gegründet werden und muß 25% des Jahresüberschusses als gesetzliche Rücklage in der Bilanz ausweisen, bis das Mindeststammkapital von einer "normalen" GmbH i. H. v. 25.000 Euro erreicht ist.

1 € Stammkapital ist zwar möglich, doch dann trägt die UG die Gründungskosten nur bis 1 €. Ich würde ein Stammkapital in maximal möglicher Höhe der Gründungskosten, das sind 300 €, festlegen.

pOtH hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Wenn die GmbH-Reform (sog. "MoMiG") wie geplant in der ersten Hälfte 2008 in Kraft tritt, wird es die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein.

quelle.: ***
ist diese gmbh reform schon in kraft getreten?


Nein, das Gesetz muß noch verkündet werden. Bundestag und -rat haben es schon beschlossen. Es wird am 1. Tag des Monats nach der Verkündung in Kraft treten.

Ergänzung: Das Gesetz ist heute verkündet worden. Es tritt also am 01.11.2008 in Kraft.

Ronald
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towel day
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
1 € Stammkapital ist zwar möglich, doch dann trägt die UG die Gründungskosten nur bis 1 €.
Woraus ergibt sich das? Lt. der mir bekannten Mustersatzung (unterstellt, man verwendet die) trägt die GmbH die Gründungskosten bis 300(?)€ voll. Was faktisch bei der 1€-GmbH im Moment des Entstehens zur Überschuldung und damit zur Insolvenzantragspflicht geführt hätte. An sich also schon ein Hinderungsgrund für die Eintragung ins HR. Wurde die Mustersatzung aktuell da angepasst?
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

towel day hat folgendes geschrieben::
Ronald hat folgendes geschrieben::
1 € Stammkapital ist zwar möglich, doch dann trägt die UG die Gründungskosten nur bis 1 €.
Woraus ergibt sich das? Lt. der mir bekannten Mustersatzung (unterstellt, man verwendet die) trägt die GmbH die Gründungskosten bis 300(?)€ voll. Was faktisch bei der 1€-GmbH im Moment des Entstehens zur Überschuldung und damit zur Insolvenzantragspflicht geführt hätte. An sich also schon ein Hinderungsgrund für die Eintragung ins HR. Wurde die Mustersatzung aktuell da angepasst?


Die Mustersatzung, welche man m. E. auch verwenden muß, wenn man die UG gründen möchte, sieht in Punkt 5 vor (Variante für Einpersonengesellschaft):

Zitat:
Die Gesellschaft trägt die mit ihrer Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 €, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter

MoMiG (Seite 2044)



Somit kann also auch bei 1 € Stammkapital keine Insolvenzantragspflicht bei Gründung aufgrund der Gründungskosten entstehen.

Oder?

Ronald
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