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recht.de :: Thema anzeigen - privatinsolvenz bei "beihilfe zur fahnenflucht"?
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privatinsolvenz bei "beihilfe zur fahnenflucht"?

 
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 10:53    Titel: privatinsolvenz bei "beihilfe zur fahnenflucht"? Antworten mit Zitat

A will in die privatinsolvenz, nun ergibt es sich das der freund (C) der tochter bei der bundeswehr eigenmächtig abwesend ist u. bei A unterschlupf gefunden hat. A weiß das C eigenmächtig abwesens ist, bereits 2 mal von den feldjägern gesucht u. in die kaserne gebracht wurde.

spielt A mit der möglichkeit in die privatinsolvenz zu gehen?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 10:57    Titel: Re: privatinsolvenz bei "beihilfe zur fahnenflucht" Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
spielt A mit der möglichkeit in die privatinsolvenz zu gehen?


Siehe § 290 InsO --> www.schuldnerberatung-euregio.com/restschuldbefreiung.htm
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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ThoFa
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Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 830

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 16:24    Titel: Re: privatinsolvenz bei "beihilfe zur fahnenflucht" Antworten mit Zitat

Hallo,

sicher, Und wenn er bei Rot über die Ampel geht, ist das auch ein Grund für die Versagung. Fragen gibts...

lautes Lachen

MfG

ThoFa
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das eine tun und das andere nicht lassen - Freund der Tochter rausschmeißen und PI anmelden.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

naja, man kann noch so ein rechtschaffender mensch geworden sein, hilfsbereit etc pp. unwissenheit schützt nicht vor strafe - wenn man durch so etwas nicht in privatinsolvenz gehen kann ist das ein derber schlag.

ps.: beim 2. mal ist er wohl durch ein fenster stiften gegangen, nur mit den klamotten am leib von der kaserne bis zur freundin. jetzt hat man ihn wieder gekascht, scheint wohl disziplinarisch was gegeben zu haben, er muss die zeit nachdienen, ist (erstmal?) stubenschläfer u. hat sich strafbar gemacht.
ob es strafrechtlich noch was geben wird, habe ich noch nicht erfahren aber all das um bei seiner freundin zu sein, jetzt kann sich jeder seinen teil zu der geschichte denken......

es gibt dumme u. sau dumme menschen, er ist wohl nochmal eine "idee dümmer"!
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Dirty Uschi
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Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

sofern eine Geldstrafe oder Geldbuße ansteht, so fällt diese nicht mit unter die Restschuldbefreiung, § 302 InsO
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Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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