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Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 28.10.08, 10:53 Titel: privatinsolvenz bei "beihilfe zur fahnenflucht"?
A will in die privatinsolvenz, nun ergibt es sich das der freund (C) der tochter bei der bundeswehr eigenmächtig abwesend ist u. bei A unterschlupf gefunden hat. A weiß das C eigenmächtig abwesens ist, bereits 2 mal von den feldjägern gesucht u. in die kaserne gebracht wurde.
spielt A mit der möglichkeit in die privatinsolvenz zu gehen? _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 28.10.08, 10:57 Titel: Re: privatinsolvenz bei "beihilfe zur fahnenflucht"
pOtH hat folgendes geschrieben::
spielt A mit der möglichkeit in die privatinsolvenz zu gehen?
Siehe § 290 InsO --> www.schuldnerberatung-euregio.com/restschuldbefreiung.htm _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 26.11.08, 20:24 Titel:
Das eine tun und das andere nicht lassen - Freund der Tochter rausschmeißen und PI anmelden. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 27.11.08, 00:43 Titel:
naja, man kann noch so ein rechtschaffender mensch geworden sein, hilfsbereit etc pp. unwissenheit schützt nicht vor strafe - wenn man durch so etwas nicht in privatinsolvenz gehen kann ist das ein derber schlag.
ps.: beim 2. mal ist er wohl durch ein fenster stiften gegangen, nur mit den klamotten am leib von der kaserne bis zur freundin. jetzt hat man ihn wieder gekascht, scheint wohl disziplinarisch was gegeben zu haben, er muss die zeit nachdienen, ist (erstmal?) stubenschläfer u. hat sich strafbar gemacht.
ob es strafrechtlich noch was geben wird, habe ich noch nicht erfahren aber all das um bei seiner freundin zu sein, jetzt kann sich jeder seinen teil zu der geschichte denken......
es gibt dumme u. sau dumme menschen, er ist wohl nochmal eine "idee dümmer"! _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
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sofern eine Geldstrafe oder Geldbuße ansteht, so fällt diese nicht mit unter die Restschuldbefreiung, § 302 InsO _________________ Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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