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Wohnrecht und Brandschaden

 
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Adamski
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 11:37    Titel: Wohnrecht und Brandschaden Antworten mit Zitat

Hallo,

Hauseigentümer H. besitzt ein Haus, in dem drei Personen (D3) ein Wohnrecht auf LZ besitzen - und zwar in Höhe von 20%.

Nun brennt die Hütte ab - bis auf die Grundmauern. Welche Rechte haben D3 nach dem Vorfall? (z.B. aus Versicherung, Verwertung des Grundstücks etc.)

Adamski
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Wohnungsrecht erlischt, wenn die Wohnung, an der es besteht, zerstört wird. Es kann wieder aufleben, wenn die Wohnung wiederhergestellt wird.

Sonstige Anspüche hat der Berechtigte des Wohnungsrechts meines Wissens nicht.
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