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"versehendlich" zugefügte Kopfverletzung

 
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brokolini
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 12:29    Titel: "versehendlich" zugefügte Kopfverletzung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
am WE habe ich mich bei der Einfahrt eines Parkhauses aufgehalten und zu meinem Unglück hat jemand im 2. Stock die Scheibe eingeschlagen (wohl versehendlich) wobei mir ein Stück der Scheibe so unglücklich auf den Kopf gefallen ist, dass ich eine 7cm Schnittwunde erlitt die im KH genäht wurde. Den Verurscher konnte man schnell ermitteln da er nach einem Krankenwagen gerufen hat. Seine Hand und sein Unterarm waren auch mächtig zerschnitten.
Bei der Polizei wollte ich natürlich Anzeige erstatten, die aber sagten, dass der Verursacher von einem Versehen spricht und ich da keine Anzeige erstatten brauche. Ich könne mich persönlich mit der anderen Partei in Verbindung setzen oder die Sache könne über einen Anwalt geregelt werden.
- Wie soll ich jetzt vorgehen?
- Kommen da Kosten auf mich zu wenn ich zum Anwalt gehe?
- Gibt es eine Aussicht auf Schmerzensgeld? (eine Woche krank)

LG Holger
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 15:03    Titel: Re: "versehendlich" zugefügte Kopfverletzung Antworten mit Zitat

brokolini hat folgendes geschrieben::

Wie soll ich jetzt vorgehen?
bei solchen Personenschäden sollte man die Profis dranlassen, also: Rechtsanwalt befragen.

brokolini hat folgendes geschrieben::

- Kommen da Kosten auf mich zu wenn ich zum Anwalt gehe?
wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, wird der Anwalt vermutlich zunächst einen Vorschuss von dir verlangen ("ohne Schuß kein Jus....."); letztendlcih sind die Kosten aber vom Verursacher zu tragen (sofern er entsprechend zahlungskräftig ist, bzw. eine Privathaftpflichtversicherung hat)


brokolini hat folgendes geschrieben::

- Gibt es eine Aussicht auf Schmerzensgeld? (eine Woche krank)
ja, kann gut sein. Wieviel das werden kann, wird dir dein Rechtsanwalt sagen. Schmerzensgeldbeträge sind Einzelfallentscheidungen; hängen ab von Art und Umfang der Verletzung, Dauer der Heilbehandlung, ggf. dauernde Beeinträchtigungen.....

wenn kein Krankenhausaufenthalt und sonst keine weiteren Besonderheiten waren, wird´s veilleicht ein paar Hundert Euro geben können.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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brokolini
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort...
G Holger
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