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in einem Gerichtsurteil sind bei der Gegenseite Kosten für den Gerichtsvollzieher entstanden. Nun schreibt das Gericht, dass man seine eigenen Kosten auch geltend
machen kann, um die Gesamtkosten dann prozentual aufzuteilen.
Wenn man sich selbst vertreten hat (Schuldner), kann man dann kosten für den Zeitaufwand etc. geltend machen?
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