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Wasserschaden in der vermieteten Eigentumswohnung

 
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siggi1807
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.11.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 09:43    Titel: Wasserschaden in der vermieteten Eigentumswohnung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

nun zum Fall, in einer vermieteten Eingentumswohnung ist in drei Räumen ( Bad, Flur und Schlafzimmer) die Decke / Wand naß geworden. Wie es durch den Übermieter auf Nachfragen hieß, könnte dies durch das Ablassen des Badewasser aus der Badewanne sein und er wolle seinen Vermieter informieren. Dies tat er aber nicht, erst auf Nachfragen beim Vermieter ( nach ca. 3 Wochen ) wie weit der Stand der Dinge sei, war der Vermieter wie vor den Kopf gestoßen, das er darüber nichts wisse und die Hausverwaltung informieren würde. Die Hausverwaltung sagte: "da es sich um Schäden innerhalb der Wohnungen handelt, sind zunächst die jeweiligen Sondereigentümer selbst für die Klärung verantwortlich". Nun hat zwischenzeitlich mein Mieter fristgemäß auf Grund der feuchten Wochnung gekündigt, und ich selber hatte keine Chance zu ersehen wo das Wasser tatsächlich hergekommen war. Erst auf meine mehrmaliges massives Nachfragen bei der Hausverwaltung ( so ca. 4. Wochen ), willigte diese einen einen Termin mit einer Sanitärfirma zu machen, zwecks Klärung des Wasserschadens.
Diese stelle dann fest, das das Rohr vom Badewannenabfluß sich aus altergründen gelößt hatte und so durch jedes Baden, die komplette Wassermenge sich über meine Decken und Wände verteilte.
Laut Info der Hausverwaltung wird der Schaden an der Wohnung von der Gebäudeversicherung bezahlt. Wer zahlt aber jetzt den Mietausfall den ich habe, den niemand möchte die Wochnung mit riesen Wasserflecken mieten und da die Räume renoviert werden müssen, kann ich auch niemanden zumuten, nur ein Wohnzimmer und eine Küche zu nutzen und wenn ist dies nur mit erheblichem Mietabschlag möglich.
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biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 18:36    Titel: Wasserschaden Antworten mit Zitat

Hier gab es auch sowas, den Schaden mußte der Wohnungseigentümer bezahlen.
Schönen Abend noch,
biggi33
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Edelmieter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 17:19    Titel: Wasserschaden, Folgeschäden Antworten mit Zitat

Im Wesentlichen dürfte dies gelten: Wurde der Schaden nicht schuldhaft verursacht, wird vermutlich für den Folgeschaden keine Haftung bestehen:

http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=37918&highlight=folgesch%E4den
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