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Verfasst am: 29.09.04, 15:14 Titel: Zeitarbeit: Nichts als Ärger
Vor einiger Zeit bin ich überraschend arbeitslos geworden und habe mich telefonisch bei einer Zeitarbeitsfirma beworben, bei der ich vor drei Jahren schon einmal gearbeitet hatte. Ein paar Stunden später erhielt ich einen Anruf, dass ich gleich am darauf folgenden Montag in einem Verband anfangen könnte zu arbeiten. Ich sollte sagen, dass die bisherige Zeitarbeitskraft krank geworden sei und ich am selben Morgen als Ersatz angerufen worden bin. Mündlich wurden mir 1.100,00 Euro netto zugesagt.
Am 12. Juli fing ich an zu arbeiten, aber die Zeitarbeitsfirma hielt mich hin mit dem Vertrag. Als ich ihn am 15. Juli dann unterschreiben sollte, war ca. 7,50 Euro pro Stunde als Gehalt eingetragen. Der Chef sagte mir dann: "Wenn ihnen das nicht passt, dann schicke ich einfach ab Montag jemand anderes zum Verband!" Ich konnte ihn dann noch auf 8,20 Euro hochhandeln, was ungewähr einem Nettogehalt von 920,00 Euro entspricht.
Am 17. August lief dann der Einsatz beim Verband aus und die Zeitarbeit sicherte mir mündlich zu, dass ich mir keine Gedanken machen bräuchte, dass ich ersteinmal Überstunden abbummeln sollte und danach weiter Arbeit hätte.
Am 19. August rief ich dann an, um mich krank zu melden und 4 Stunden später bekam ich einen Anruf, dass ich dringend in der Zeitarbeitsfirma vorbeikommen muss. Als ich sagte, dass ich krank sei und nicht kommen kann, wurde mir gesagt, dass ich gekündigt sei und die Kündigung noch am selben Tag in meinem Briefkasten gesteckt würde.
Am 27. August ging ich zur Zeitarbeitsfirma, um meine Lohnsteuerkarte abzuholen. Diese wurde mir verweigert, auch eine Kopie der Vorderseite wollte mir die Sekretärin nicht aushändigen. (Ich bekam dann eine Abschrift der wichtigsten Daten)
Am 1. September bekam ich dann einen Anruf, dass das Formular fürs Arbeitsamt zurück gegangen sei und dass sie es mir nicht zustellen würden, wenn ich ihnen keinen frankierten Rückumschlag über 0,55 Euro zusenden würde. Nachdem ich einen Aufstand machte wurde mir das Formular doch zugeschickt.
Am 21. September rief ich an und fragte, wo meine Steuerkarte und meine Gehaltsabrechnung bliebe.
Antwort: "Die schicken wir nie raus, nicht per Einschreiben und nicht per Bote. Entweder sie holen sich die Steuerkarte persönlich ab oder sie schicken jemanden mit einer Vollmacht vorbei."
Mein Problem ist, dass ich während der Bürozeiten arbeite und gar nicht vorbeigehen kann, außer ich nehme mir dafür Urlaub.
Mein zweites Probelm ist, dass ich gar nicht richtig nachvollziehen kann, ob mir überhaupt das richtige Gehalt überwiesen wurde.
Meine Frage:
1. Hat die Zeitarbeitsfirma das Recht, mir meine Unterlagen nicht zuzuschicken, obwohl ich eine Woche nach Kündigung dort war, um sie abzuholen?
2. Wie viele Tage Urlaub stehen mir zu, wenn ich am 12. Juli eingestellt wurde und zum 20. August gekündigt wurde?
3. Verlängert sich die Kündigungsfrist (3 Tage), wenn ich krank geschrieben bin für 3 Tage?
Vielen Dank für Antworten
Verfasst am: 29.09.04, 15:42 Titel: Re: Zeitarbeit: Nichts als Ärger
Hallo,
war deine Za-Firma nicht tarifgebunden? Entweder sie ist tarifgebunden und zahlt den im Tarifvertrag für deine Entgeltgruppe festgesetzten Lohn oder sie ist nicht tarifgebunden und du hast ein Anrecht auf Bezahlung nach der üblichen Lohnhöhe in deinem Einsatzbetrieb. Oder hast du steuerfreie Auffüllungen kommen? (Es sind reduzierungen des Bruttos bis 25% möglich, wenn dies wieder steuerfrei aufgefüllt wird).
1. Hat die Zeitarbeitsfirma das Recht, mir meine Unterlagen nicht zuzuschicken, obwohl ich eine Woche nach Kündigung dort war, um sie abzuholen?
Wenn du im August ausscheidest, wird auch erst zu anfang September deine Abrechnung vorgenommen. Dass du also hingehst und sofort alles auf der Stelle ausgehändigst bekommst ist höchst unwahrscheinlich und unüblich. Deinen SV-Ausweis und die Lohnsteuerkarte hätte man dir aber geben können und eine Kopie einbehalten. Deine Arbeitsbescheinigung ist dir ausgefüllt am letzten Tag deines Arbeitsverhältnisses auszuhändigen evtl auch das Arbeitszeugnis. Die Abmeldung zur SozialVersicherung, die Lohnabrechnung, das Gehalt/Scheck und auch die Urlaubsbescheinigung bekommst du erst nach der Verarbeitung (erst durch die Personalsachbearbeiterin dann durch das Steuerbüro) im Monat September.
2. Wie viele Tage Urlaub stehen mir zu, wenn ich am 12. Juli eingestellt wurde und zum 20. August gekündigt wurde?
keiner, da nur volle Monate gerechnet werden von einem 1. zu einem 28./30./31.
3. Verlängert sich die Kündigungsfrist (3 Tage), wenn ich krank geschrieben bin für 3 Tage?
Theoretisch ja, praktisch nein. Kannst du dem AG nachweisen, dass du wegen der Krankheit gekündigt wurdest? Desweiteren wurdest du in der Probezeit gekündigt, wo keine Angabe eines Kündigungsgrundes von Nöten ist.
Und zu deinen Unterlagen, gib jmd eine Vollmacht und schicke ihn/sie vorbei, Problem gelöst. Man verwehrt dir ja nicht grundsätzlich deine Unterlagen. Der AG ist nirgendwo verpflichet dir etwas mit der Post zu schicken.
Ich bin aus der Zeitarbeit (war da Personalsachbearbeiterin) und halte eigentlich nicht viel von dieser Branche, aber da haben sich echt zwei doofe gefunden. Sorry!
Verfasst am: 29.09.04, 16:32 Titel: Re: Zeitarbeit: Nichts als Ärger
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Meine Frage:
1. Hat die Zeitarbeitsfirma das Recht, mir meine Unterlagen nicht zuzuschicken, obwohl ich eine Woche nach Kündigung dort war, um sie abzuholen?
Möglicherweise. Grundsätzlich ist der Erfüllungsort der Sitz der Firma bzw. Dein Arbeitsort. Ob der vergebliche Versuch, die Unterlagen abzuholen ausreicht, um den Arbeitgeber eine Bringschuld aufzudrücken, mag im Zweifel ein Richter entscheiden. Letztendlich wäre es vermutlich das Einfachste, jemanden mit Vollmacht die Unterlagen abholen zu lassen.
Zitat:
2. Wie viele Tage Urlaub stehen mir zu, wenn ich am 12. Juli eingestellt wurde und zum 20. August gekündigt wurde?
Ein Zwölftel des vereinbarten Jahresurlaubs. Der anteilige Urlaub wird nur pro vollem Beschäftigungsmonat gerechnet (also hier vom 12.Juli bis 11. August).
Zitat:
3. Verlängert sich die Kündigungsfrist (3 Tage), wenn ich krank geschrieben bin für 3 Tage?
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