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Verfasst am: 15.09.04, 08:49 Titel: An wann kann man sein Zeugnis einfordern
Hallo,
bin seit 1 Jahr aus meiner Firma ausgeschieden und mein alter Chef weigert sich aus persönlcihes Motiven mir ein Zeugnis auszustellen. Er reagiert nicht auf Mails etc. so daß ich mich an unsere Personalabteilung gewandt habe, und die gebeten habe ein Zeugnis offiziell anzufordern. Denen hat wohl mein Ex-Chef klargemacht, daß er dazu keine Lust hat (er ist ein hohes Tier), auf jeden Fall reagieren die nun auch auch nicht mehr auf meine Mails und blocken mich ab (seit 4 Monaten). Ich habe nun der Personalabteilung und meinem alten Chef eine Frist (1 Monat ) gesetzt bis dahin, möchte ich mein Zeugnis haben und sonst würde ich arbeistrechtliche Schritte einleiten. Daraufhin hat mir die Personalabteilung eine Mail geschickt, daß ich dies nicht tun soll, das könnte nur schlecht für mich sein, daß ich ein zeugnis bekomme, hat man mir aber nicht gesagt.
Meine Fragen:
1.Habe ich nicht ein recht auf ein Zeugnis?
2. Was muß ich konkret unternehmen, wenn die Frist, die ich gesetzt habe abgelaufen ist?
Danke
Susanne
Verfasst am: 15.09.04, 09:55 Titel: Re: An wann kann man sein Zeugnis einfordern
Meine Fragen:
1.Habe ich nicht ein recht auf ein Zeugnis?
2. Was muß ich konkret unternehmen, wenn die Frist, die ich gesetzt habe abgelaufen ist?
Danke
Susanne
Hallo Susanne,
zu 1.) Ganz großes Ja. Das ist sowohl im BGB als auch durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes eindeutig entschieden. Der AG ist zwar nicht von sich aus verpflichtet eins auszustellen, jedoch ist er verpflichtet es auf Verlangen des AN auszustellen. Sogenannte Holschuld.
zu 2.) Wenn alle Fristen nichts helfen und Du das Zeugnis wirklich brauchst, hilft nur der Gang vor das Arbeitsgericht. Sollte das Zeugnis dann unter aller Sau sein, hilft wieder nur der Gang vor das Arbeitsgericht, denn ein Zeugnis muß zwar die Wahrheit beinhalten, muß aber gleichwohl wohlwollend sein.
Schreibe doch vorher selber ein Zeugnis (siehe diverse Ratgeber im Internet oder Literatur) und schicke es an den AG mit der Bitte um Abschrift auf einen Firmenbogen und Unterschrift. Vielleicht ist der AG nur zu faul zum Formulieren.
Ansosten bleibt nur Pkt. 2. Vor dem Gang zum Arbeitsgericht hilft auch ein Gang zum Anwalt, der einen freundlichen Brief an den AG schickt, um der Forderung Nachdruck zu vermeiden.
Verfasst am: 29.09.04, 18:06 Titel: Re: An wann kann man sein Zeugnis einfordern
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Habe ich auch Anspruch auf ein Zeugnis innerhalb der Probezeit?
Anspruch hast du bei Beendigung des Arbeitverhältnisses auch innerhalb der Probezeit.
Kleiner Tipp: Auch wenn es mit dem Thema zu tun hat, ist es immer besser, wenn man NICHT der ursprüngliche Fragesteller in dem posting ist, einen neuen Beitrag zu eröffnen. (bei den mittlerweile vielen Gästen hier schafft das sonst nur noch Verwirrung).
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