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Impressums-Pflicht bei Büchern

 
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Sabina8
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 16:43    Titel: Impressums-Pflicht bei Büchern Antworten mit Zitat

Nehmen wir folgenden Fall an:

A. hat ein Buch verfasst und gründet einen Mini-Verlag, um das Buch in den regulären Buchhandel zu bekommen. Das Finanzamt stuft seine Tätigkeit als nicht gewerblich ein.

Er möchte in dem Buch allerdings keine Postadresse angeben. Im Impressum steht neben den üblichen Angaben (ISBN etc.) also beispielsweise:

Neptun-Verlag
Telefon: 069-1234567
Telefax: 069-2345678
Email: Neptun@(Wortsperre: Firma).de

(Das Beispiel ist fiktiv)

Ist das rechtlich ok?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 17:37    Titel: Re: Impressums-Pflicht bei Büchern Antworten mit Zitat

Sabina8 hat folgendes geschrieben::
Ist das rechtlich ok?
Ich hab' hier gerade so viele Bücher rumliegen, daß ich sie sogar verkaufe. Eine Stichprobe hat ergeben, daß nicht in einem einzigen davon so etwas wie ein Impressum enthalten ist und sich auch regelmäßig weder Postanschrift noch Telefon oder Fax oder Mailadresse finden. Scheint also legal zu sein, darauf zu verzichten. Lachen

Hat A schon ein Buch? Dann könnte er ja mal vorn reingucken... Auf den Arm nehmen
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Sapere Aude! (Kant)
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Naja - bei meinen Büchern steht schon eine Adresse drin. Hab hier aber gerade nur Fachbücher rumstehen, vielleicht ist es da anders.

Gelten für das Impressum bei Druckwerken nicht die Landespressegesetze?
http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&view=category&id=14&Itemid=27
In Sachen Impressum schenken die sich wohl nicht viel - hab gerade bei zwei drei reingeschaut
Zitat:
(1) Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers, beim Selbstverlag des Verfassers oder des Herausgebers, genannt sein.

ist meist irgendwo bei § 7 oder 8 zu finden.

Gruß
Rena
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Sabina8
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, eben drum weiß ich auch nicht, wie es insoweit rechtlich aussieht...
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
Naja - bei meinen Büchern steht schon eine Adresse drin. Hab hier aber gerade nur Fachbücher rumstehen, vielleicht ist es da anders.
Ich hab' jetzt in meinem BGB und HGB geguckt, da stehen tatsächlich die kompletten Anschriften von Verlag und Druckerei drin. Im StVR aus dem selben (!) Verlag nur die (für mich) üblichen Angaben: Name und Ort (ist aber auch viel älter, die Ausgabe). Ich nehm' also alles zurück und bekenne meine Verwirrtheit. Geschockt
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Sabina8
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist aber, ob die Adresse zwingend nötig ist, rechtlich betrachtet.
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Also _wenn_ die Landespressegesetze gelten, was laut Querlesen darin zumindest meiner Einschätzung nach wahrscheinlich scheint - lass mich natürlich gerne von Fachkundigeren korrigieren, klar - scheint mir die Anschrift laut den entsprechenden Paragraphen darin schon nötig.
Für Baden Württemberg steht z.B.
Landespressegesetz Baden-Württemberg, §7 Begriffsbestimmungen hat folgendes geschrieben::
(1) Druckwerke im Sinne des Gesetzes sind alle mittels der Buchdruckerpresse oder eines sonstigen zur Massenherstellung geeigneten Vervielfältigungsverfahrens hergestellten und zur Verbreitung bestimmten Schriften

Die fünf sechs anderen Landesgesetze, die ich stichprobenartig quergelesen habe, unterscheiden sich diesbezüglich davon nicht wirklich.
Und damit würde dann in eben jenem Gesetz genannte, und weiter oben auch zitierte, Impressumspflicht greifen.
Bin aber alles andere als ein Verlagsexperte ... das dazu gesagt.

@Biber
Vielleicht wurde das ja mal irgendwann geändert, weiß ich nicht. Smilie

Gruß
Rena

PS: Wo genau liegt denn das Problem mit der Adressangabe?
Ich mein - jeder Anbieter von irgendwas gibt irgendwo seine Adresse bzw. Kontaktdaten an. I.d.R. sogar ganz bewusst möglichst transparent und zu eigenem Nutzen. So zumindest meine Erfahrung als Selbstständige. Hatte jedenfalls noch keine unangenehme Aufläufen vor der Tür, nur weil meine Anschrift irgendwo ersichtlich war.
Ganz im Gegenteil, denn wen man nicht kennt/erreichen kann bzw. Kontaktdaten irgendwie dubios verschleiert/verkürzt erscheinen, beauftragt man nicht (ggf. für weitere Projekte) - würd ich zumindest nicht. Das wäre ja doch auch nicht im Sinne des Anbieters. Oder denk ich da zu unternehmerisch bzgl. der eigentlichen Frage?


PPS: Telefonterror - und die soll ja laut Startbeitrag anscheinend freiwillig angegeben werden - wäre da als unangenehme Nebenerscheinung doch viel wahrscheinlicher, oder? Hab ich zwar auch keine Probleme mit, obwohl meine Telefonnummer auf meinen Internetseiten zu sehen ist, aber ... da müssten eventuelle Nerver ja nicht mal "Gesicht zeigen". Also wieso nicht umgekehrt? Keine Telefonnummer aber Adresse. Von Telefonnummer steht in den Landespressegesetzen glaub auch nichts. Finde auch keine Telefonnummern in den Impressumsseiten meiner Bücher.
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