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Zitat:
"Darf man beliebig zwei negative Leistungskurshalbjahre in einem haben, wenn keines davon auf Null Punkten liegt? "
Die Frage kann sicher von den Lehren hier beantwortet werden.
§ 23
Zulassungsbedingungen
(1) Zur Abiturprüfung kann sich melden und wird zugelassen
1. wer die Bedingungen über die Verweildauer (§ 5) erfüllt,
2. wer seine Verpflichtungen in einer zweiten Fremdsprache (§ 20) erfüllt hat oder erfüllt,
3. wer in der Qualifikationsphase die nach Anlage 7 verbindlichen Kurse besucht hat oder im Prüfungshalbjahr
besucht,
4. wer die nach § 26 verbindlichen Grund- und Leistungskurse mit entsprechender Punktzahl nachweist
oder am Ende des Prüfungshalbjahres nachweisen kann.
"(2) Für die Zulassung und die Berechnung der Gesamtqualifikation werden Kurse aus vier Halbjahren
einschließlich des Prüfungshalbjahres eingebracht. Wurden vor der Meldung zur Prüfung mehr als
drei Halbjahre der Qualifikationsphase besucht, so werden aus den wiederholten Halbjahren jeweils
die Ergebnisse des zweiten Durchgangs eingebracht;"
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