Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Katrin-Julia FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.09.2008 Beiträge: 34
|
Verfasst am: 10.10.08, 07:42 Titel: Balkon |
|
|
Zweifamilienhaus bestehend aus Alt- und Neubau. An den Neubau wurde u.a. ein Wohnzimmer angebaut, auf dessen Decke sich ein Balkon befindet.
Meine Frage, MUSS da ein Geländer um den Balkon oder darf man den baiutechnisch einfach so nutzen`? Die Halterungen sind vorhanden, aber die Eigentümerin weigert sich ein Gelände anzubauen. |
|
Nach oben |
|
|
J_Denver FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
|
Verfasst am: 10.10.08, 09:00 Titel: |
|
|
Das müsste in der Baugenehmigung geregelt sein. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
81:2/ -4K |
|
Nach oben |
|
|
Katrin-Julia FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.09.2008 Beiträge: 34
|
Verfasst am: 10.10.08, 09:01 Titel: |
|
|
In der Baugenehmigung steht Balkon MIT Geländer usw.
Aber die Eigentümerin hat kein Geld und ist der Meinung es geht so, da braucht man sich nicht halten. Wo müssen wir denn hin, um uns da genauer zu erkundigen?
Die Höhe des BAlkons sind ca 7 m, weiß nicht ob das wichtig ist. |
|
Nach oben |
|
|
J_Denver FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
|
Verfasst am: 10.10.08, 09:22 Titel: |
|
|
dann darf der Balkon wohl nicht genutzt werden. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
81:2/ -4K |
|
Nach oben |
|
|
ktown FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
|
Verfasst am: 10.10.08, 11:40 Titel: |
|
|
Aus der Formulierung entnehme ich, dass es hier auch um ein Mieter-Vermieter Verhältnis geht.
Wenn also ein Balkon mitgemietet wurde und der aufgrund eines fehlenden geländers nicht genutzt werden kann, dann mindert man, nach schriftliche Ankündigung und Fristsetzung, die Miete. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht |
|
Nach oben |
|
|
Katrin-Julia FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.09.2008 Beiträge: 34
|
Verfasst am: 10.10.08, 12:05 Titel: |
|
|
Nein, nein, da wo das Geländer fehlt, die ist Eigentümerin ihres Balkons. Wir wohnen darunter und sind noch Mieter.
Wir haben schon ein wenig Angst, dass alle Probleme, die hier momentan sind, eben "mitgekauft" werden.
Und ich weiß nicht, ob Sie als Eigentümerin dort ein Gelände haben muss, bzw. ob es eben zwingend vorgeschrieben ist. |
|
Nach oben |
|
|
ktown FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
|
Verfasst am: 10.10.08, 12:11 Titel: |
|
|
OK OK...sie sind also derzeit Mieterin und eventuell bald Eigentümerin des Hauses.
Natürlich würden sie alle Probleme mitkaufen und müßten sie dann auf Ihre Kosten beheben.
Noch kurz zur Frage: Ja in Deutschland sind Geländer ab einer Absturzhöhe von 90cm Pflicht. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht |
|
Nach oben |
|
|
0Klaus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2595
|
Verfasst am: 10.10.08, 18:20 Titel: |
|
|
Hallo,
das Geländer schützt nur den Bauherrn. Somit haben Sie keinen subjektiven Rechtsanspruch, dass dort ein Geländer entsteht. Eine formlose Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde ist möglich. Im Übirgen kann das beim Kaufpreis berücksichtigt werden, dh Sie kaufen das Haus billiger und lassen dann selbst ein Geländer anbringen. Ich persönlich halte ein Geländer schon aus Sicherheitsgründen für notwendig, selbst wenn es nicht vorgeschrieben wäre oder die Bauaufsicht dort keine Anordnung erlässt. _________________ mfg
Klaus |
|
Nach oben |
|
|
Chub FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.10.2005 Beiträge: 1556
|
Verfasst am: 30.10.08, 12:51 Titel: |
|
|
Siehe Landesbauordnung. Ein Geländer ist ein Muss, welchem sich auch der Besitzer - als Eigennutzer - nicht entziehen kann. _________________ Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma
Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus |
|
Nach oben |
|
|
|