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Zimmer durchsucht ohne durchsuchung befehl
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Gemeindebeamter zugleich Vollstreckungsbeamter ist, dann bedarf es nicht einmal Gefahr im Verzug, er dürfte auf Grund 37 III 1 (Bay) VwZVG die Wohnung eines Pflichtigen betreten und sogar verschlossene Türen und Behältnisse öffnen.

Das aber nur nebenbei, ansonsten Dank an Redfox, der hier wenigstens versucht hat, ernsthaft zu antworten Verlegen
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D.R.
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Wenn ein Gemeindebeamter zugleich Vollstreckungsbeamter ist, dann bedarf es nicht einmal Gefahr im Verzug, er dürfte auf Grund 37 III 1 (Bay) VwZVG die Wohnung eines Pflichtigen betreten und sogar verschlossene Türen und Behältnisse öffnen.

:



Dann bröchte er jedoch einen Zettel vom Richter - wegen diesem Grundrecht aus Art 13



spraadhans hat folgendes geschrieben::

Das aber nur nebenbei, ansonsten Dank an Redfox, der hier wenigstens versucht hat, ernsthaft zu antworten Verlegen


würd ich ja gerne... ich würde erst mal gerne wissen, was getriered ist und dann kann isch sagen, ob und wie GiV und VHM und Formvorschriften und PolR oder Verfahrensrecht etc...
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D.R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Nun verstanden, oder soll ich es auf Grundschulniveau bringen?



ja bitte !


was wurdest du ?????????????
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
(...)

Gestern standen 4 Zivis vor meiner Tür und sagten, "Geretsried ist Dir ein Begriff?". Darauf antwortete ich, "nein, ich weiß nicht von was Sie reden".
(...)


Jetzt muss ich aber nochmal blöd nachfragen. Mir erschließt sich nämlich nicht der Sinn einer solchen Nachfrage oder sollte hier eventuell auf eine Tat hingewiesen werden, die dort stattgefunden hat?
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::
spraadhans hat folgendes geschrieben::
Wenn ein Gemeindebeamter zugleich Vollstreckungsbeamter ist, dann bedarf es nicht einmal Gefahr im Verzug, er dürfte auf Grund 37 III 1 (Bay) VwZVG die Wohnung eines Pflichtigen betreten und sogar verschlossene Türen und Behältnisse öffnen.

:



Dann bröchte er jedoch einen Zettel vom Richter - wegen diesem Grundrecht aus Art 13



Anscheinend nicht, vgl. Kommentar zum BayVwZVG zu Art. 37 (Giehl), welcher wiederum den BayVGH sowie das BVerwG zitiert.
Leider sind die Entscheidungen in unserer Datenbank nicht mehr abrufbar, daher kann ich fürs Erste keine Erklärung liefern...
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D.R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

eigentlich bat ich nur um eine Erkläung, was das sein soll, was er wurde !!!
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D.R.
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

ja - BITTE !!!


was ist Geretsried ??????????????????


was wurde ihm vorgeworfen, was wurde gemacht ????????
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D.R.
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Gestern standen 4 zivis vor meiner tür und sagten zu mir geretried ist dir ein begriff darauf antwortete ich nein ich weiß nicht von was sie reden dann sagten sie ja dann nehmen wir sie mit und ich komme in u haft dann sagte ich ob ich noch tschüs zu meiner freundin sagen kann die in meinem zimmer wa



Das ist nicht verständlich, was die wollen ! ohne konkreten Vorwurf und verständlich muss der sein, ist die Maßnahme rechtswidrig.
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D.R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ok -

also wird gefragt, ob er eine Stadt kennt... er sagt: NÖ - was soll dass ? und dann marschieren die rein ?




Rechtswidrig !



Vielleicht hätten sie sagen sollen, was er in der Stadt gemacht hat.... Idee



(Wenn man für das Wort Bullen schon rote Pkt bekommt Weinen )
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Da sich der Ersteller wohl nicht mehr meldet, mach ich hier mal zu und bitte für die Zukunft alle Beteiligten sich auf sachliche Kommentare zu beschränken.

Ich danke Euch.
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