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Verfasst am: 28.10.08, 10:45 Titel: Anfechtung eine zusätzl. Semestertickets. Erfolgsaussichten?
Hallo,
an vielen Hochschulen ist durch die Studierendenparlamente ein sogennantes Semesterticket (Öffentlicher Regionalverkehr) eingeführt worden, wobei alle Studierenden den Betrag zu entrichten haben, unabhängig davon, ob sie das Ticket nutzen oder nicht (Solidar-Modell). Zuletzt stellten zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1999 klar, dass eine zwangsverfasste Studierendenschaft die Kompetenz habe, das Semesterticket einzuführen.
Nun will der AStA einer Hochschule beim Studierendenparlament zusätzlich zum Semesterticket ein Niedersachsenticket durchdrücken. Dabei sollen alle Studierenden verpflichtet werden, beide Tickets zu zahlen (weil die Bahn das so gerne möchte ). Einige Studierende sind der Meinung, dass dies von der Rechtsprechnung des BVerwG nicht gedeckt wird und wollen im Falle eines Beschlusses klagen, mit der Begründung:
1)
Es gibt bereits ein solidarisch zu zahlendes Semesterticket für den Öffentlichen Regionalverkehr.
2)
Es ist nicht verhältnismäßig für eine absolute Minderheit von Studierenden aus anderen Bundesländern und weit entfernten Städten, alle Studierende zu verpflichten, das zusätzliche Niedersachsenticket auch noch zu zahlen.
3)
Ein zusätzliches verpflichtendes Ticket wird durch die Rechtsprechung des BVerwG nicht gedeckt. Es muss die Möglichkeit für regional ansässige Studierende geben, nur das Semesterticket für den Öffentlichen Regionalverkehr zu zahlen. Das Niedersachsenticket muss optional sein.
Wie meint ihr, stehen da die Chancen vor einem Verwaltungsgericht (oder einem anderem zuständigen Gericht)? Weis jemand, ob es schon solche oder vergleichbare Fälle gegeben hat und wie diese ausgegangen sind?
Ich wüsste nicht, was das Niedersachsenticket in diesem Fall vom Ticket für den örtlichen Nahverkehr unterscheiden sollte. Warum soll die Einführung des einen Tickets möglich sein, die des anderen aber nicht? Mit welcher Argumentation?
So wie ich Sie verstanden habe, ist Ihre Argumentation folgendermaßen:
Das Nahverkehrsticket nützt vielen Studenten, ergo ist es auch rechtens, dass es verbindlich ist. Das Niedersachsenticket würde aber nur einer kleinen Minderheit nützen, deswegen darf es nicht eingeführt werden.
Da stellt sich mir allerdings die Frage, wieso das Studierendenparlament eine Entscheidung zugunsten einer kleinen Minderheit und zum Nachteil der großen Mehrheit treffen sollte? Vielleicht liegen die Verhältnisse ja gar nicht so, wie von ihnen vermutet und die Mehrheit der Studenten wünscht sich das Niedersachsenticket? Vielleicht ist es nur eine Minderheit, die sich jetzt ärgert für ein Ticket zahlen zu müssen, das sie gar nicht braucht. Dann dürfte dies aber vollkommen rechtens und auch verhältnismäßig sein.
Wenn es tatsächlich nur eine kleine Minderheit ist, die das NDS-Ticket möchte, stellt sich die Frage, ob die Einführung dann unverhältnismäßig ist, oder aber aufgrund der mehrheitlichen Entscheidung des demokratisch legitimierten Studierendenparlaments trotzdem zu akzeptieren ist.
das Niedersachsenticket und das Semesterticket unterscheiden sich.
Das Semesterticket ist vor mehreren Jahren vom StuPa nach einer Gesamtvollversammlung der Studierendenschaft verbindlich für alle Studierenden eingeführt worden. Es umfasst alle Öffentlichen Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn) der Stadt, in der sich die Hochschule befindet, und der Nachbarstadt. Zudem umfasst es RB und RE der Deutschen Bahn in einem Umkreis von 50 Kilometern. Das deckt sich unserer Meinung auch mit den Urteilen des BVerwG, die dem StuPa die Kompetenz zumisst, EIN Semesterticket für den Öffentlichen Personennahverkehr verbindlich für alle Studierenden einzuführen.
Das Niedersachsenticket soll jetzt noch zusätzlich kommen. Es sollen also alle Studierende verpflichtet werden, beide Tickets zu bezahlen. Das Niedersachsenticket umfasst jedoch nicht den Öffentlichen Personennahverkehr, sondern alle Züge des Deutschen Bahn in ganz Niedersachsen (ausser ICE).
Die Bahn, der Öffentliche Verbund (Buss, Straßenbahn) und der AStA sind nicht auf einen Nenner gekommen, so dass die Studierenden bei einem Beschluss beide Tickets bezahlen müssten.
Meine Frage war, ob die Verpflichtung zur Anahme von zwei Tickets noch verhältnismäßig ist? Das BVerwG deckt auch nur ein Ticket ab und bezieht sich dabei auf den Öffentlichen Personennahverkehr. Unserer Meinung nach, dürften deshalb alle weiteren Tickets nur wahlfrei/optional angeboten werden. Wer es will zahlt drauf, wer nicht will, zahlt nicht. So einfach.
Und in der Tat. Es soll noch ein drittes Ticket kommen, dass alle Studierende bezahlen sollen . Das Sachsen-Anhalt-Ticket (also RE,RB und S-Bahn ausserhalb Niedersachsen). Wo da der Sinn und Zeck oder eine Verhältnismäßigkeit liegen soll, ist fraglich. Nur weil eine geringe Anzahl von Studierenden aus den neuen Bundesländern kommt?
Ich sehe das sehr kritisch, da die Kosten dann bei rund 800 Euro pro Semester ankommen (Verwaltungsgebühren+Tickets, Studienbeiträge).
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