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Muss die Hausverwaltung auf Verlangen von Eigentümer "A" die Vorauszahlungsbeträge der anderen Parteien offenlegen.
Nur im Rahmen der Eigentümerversammlung. Ansonsten besteht ein Einsichtsrecht in die Verwaltungsunterlagen.
ratsuchender63 hat folgendes geschrieben::
"A" hat außerdem angedroht dass er die Vorauszahlung einstellen will falls er keine Auskunft bekommt.
Wie ist die Rechtslage?
Wenn ein Wirtschaftsplan beschlossen wurde, besteht eine entsprechende Zahlungsverpflichtung. "A" muss dann damit rechnen, das seine rückständigen Hausgelder eingeklagt werden. Es gibt kein Recht im Unrecht.
Eine Frage hätte ich noch.
Wenn "A" tatsächlich die monatl. Nebenkostenzahlung einstellen würde - wie wäre dann die weitere Vorgehensweise der Hausverwaltung.
Eine Frage hätte ich noch.
Wenn "A" tatsächlich die monatl. Nebenkostenzahlung einstellen würde - wie wäre dann die weitere Vorgehensweise der Hausverwaltung.
Einfach Heizung und Wasser absperren??
Im Exteremfall wäre auch eine Unterbrechung der Versorgung möglich. Dazu wird allerdings ein Hausgeldrückstand in beträchtlicher Höhe erforderlich sein.
Vorher wird der Verwalter regelmäßig einen vollstreckbaren Titel erwirken und die Zwangsvollstreckung betreiben.
Falls ein Wirtschaftplan nicht existiert, besteht auch keine laufende Zahlungsverpflichtung besteht. Wenn nun aber die Eigentümer der Gemeinschaft nicht die zur Deckung von Verbindlichkeiten erforderlichen Mittel bereitstellen, werden über kurz oder lang die Gläubiger der Gemeinschaft die entsprechenden Zwangsmaßnahmen betreiben und auch bei den einzelnen Eigentümern vollstrecken.
Wenn "A" tatsächlich die monatl. Nebenkostenzahlung einstellen würde - wie wäre dann die weitere Vorgehensweise der Hausverwaltung.
Je nach "Freundlichkeit" der Hausverwaltung.
- freundliche Aufforderung
- unfreundliche Mahnung
- Mahnbescheid
- Klage
Und auch, wenn nach Eröffnung des Gerichtsverfahrens schnellstes gezahlt wird, die Gerichtskosten darf man dann trotzdem zahlen.
Strom und Wasser abstellen wohl nicht so schnell - im Extremfall aber auch möglich.
Aber warum die Eskalation auf so einem rechtlich unsicherem Weg?
Hausverwalter (evtl auf der nächsten Versammlung) auffordern, Einsicht in die Unterlagen zu gewähren.
Dies evtl einklagen (DABEI sind die Chancen besser, als nichtzahlen und dann deshalb verklagt werden)
Versorgung abstellen halte ich für problematisch.Es bleiben schliesslich genügend andere juristische Zwangsmaßnahmen. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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