Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Nebenkostenvorauszahlung - Privatsache?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Nebenkostenvorauszahlung - Privatsache?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ratsuchender63
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 22:50    Titel: Nebenkostenvorauszahlung - Privatsache? Antworten mit Zitat

Hallo,

in einer Wohnanlage leben vier Eigentümer welche pro Monat einen unterschiedlichen Betrag für die Nebenkosten entrichten.

Muss die Hausverwaltung auf Verlangen von Eigentümer "A" die Vorauszahlungsbeträge der anderen Parteien offenlegen.

Kurz gesagt: Eigentümer "A" will wissen wieviel "B", "C" und "D" im Monat vorauszahlen.

"A" hat außerdem angedroht dass er die Vorauszahlung einstellen will falls er keine Auskunft bekommt.

Wie ist die Rechtslage?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Edelmieter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 09:06    Titel: Wirtschaftsplan, Zahlungsverpflichtung Antworten mit Zitat

ratsuchender63 hat folgendes geschrieben::
Muss die Hausverwaltung auf Verlangen von Eigentümer "A" die Vorauszahlungsbeträge der anderen Parteien offenlegen.
Nur im Rahmen der Eigentümerversammlung. Ansonsten besteht ein Einsichtsrecht in die Verwaltungsunterlagen.

ratsuchender63 hat folgendes geschrieben::
"A" hat außerdem angedroht dass er die Vorauszahlung einstellen will falls er keine Auskunft bekommt.

Wie ist die Rechtslage?
Wenn ein Wirtschaftsplan beschlossen wurde, besteht eine entsprechende Zahlungsverpflichtung. "A" muss dann damit rechnen, das seine rückständigen Hausgelder eingeklagt werden. Es gibt kein Recht im Unrecht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ratsuchender63
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schon mal für die schnellen Antworten.

Eine Frage hätte ich noch.
Wenn "A" tatsächlich die monatl. Nebenkostenzahlung einstellen würde - wie wäre dann die weitere Vorgehensweise der Hausverwaltung.

Einfach Heizung und Wasser absperren??

Gibt es Urteile von solchen Fällen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

ratsuchender63 hat folgendes geschrieben::
Eine Frage hätte ich noch.
Wenn "A" tatsächlich die monatl. Nebenkostenzahlung einstellen würde - wie wäre dann die weitere Vorgehensweise der Hausverwaltung.

Einfach Heizung und Wasser absperren??


Im Exteremfall wäre auch eine Unterbrechung der Versorgung möglich. Dazu wird allerdings ein Hausgeldrückstand in beträchtlicher Höhe erforderlich sein.

Vorher wird der Verwalter regelmäßig einen vollstreckbaren Titel erwirken und die Zwangsvollstreckung betreiben.

Falls ein Wirtschaftplan nicht existiert, besteht auch keine laufende Zahlungsverpflichtung besteht. Wenn nun aber die Eigentümer der Gemeinschaft nicht die zur Deckung von Verbindlichkeiten erforderlichen Mittel bereitstellen, werden über kurz oder lang die Gläubiger der Gemeinschaft die entsprechenden Zwangsmaßnahmen betreiben und auch bei den einzelnen Eigentümern vollstrecken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

ratsuchender63 hat folgendes geschrieben::
Wenn "A" tatsächlich die monatl. Nebenkostenzahlung einstellen würde - wie wäre dann die weitere Vorgehensweise der Hausverwaltung.
Je nach "Freundlichkeit" der Hausverwaltung.
- freundliche Aufforderung
- unfreundliche Mahnung
- Mahnbescheid
- Klage

Und auch, wenn nach Eröffnung des Gerichtsverfahrens schnellstes gezahlt wird, die Gerichtskosten darf man dann trotzdem zahlen.

Strom und Wasser abstellen wohl nicht so schnell - im Extremfall aber auch möglich.

Aber warum die Eskalation auf so einem rechtlich unsicherem Weg?

Hausverwalter (evtl auf der nächsten Versammlung) auffordern, Einsicht in die Unterlagen zu gewähren.
Dies evtl einklagen (DABEI sind die Chancen besser, als nichtzahlen und dann deshalb verklagt werden)

hws
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

http://dejure.org/gesetze/WEG/28.html
http://www.augustinowski.de/abc_weg/wirtschaftsplan.htm
http://dejure.org/dienste/lex/WEG/28/1.html

Versorgung abstellen halte ich für problematisch.Es bleiben schliesslich genügend andere juristische Zwangsmaßnahmen.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.