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Ohoh, sorry. Ich hatte übersehen, dass ich in dem anderen Thread nicht nur den Verwaltervertrag sondern auch den die Entlastung erwähnt hatte. Das hatte sich da ja schon in der ersten Antwort gekärt.
Mittlerweile habe ich auch gesucht und gefunden, dass ein Verwalter (als gleichzeitiger Eigentümer) bei seiner Entlastung nicht mit abstimmen darf, sondern sein Stimmrecht ruhen muss. Da Fall scheint sehr klar (wie Du schon gesagt hattest), im Gegensatz zum Verwaltervertrag.
Da ist für mich immer noch fraglich.. aber das ist ein anderes Thema.
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