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Verwalter - kann er sich selbst entlasten

 
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ueffchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.04.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 21:36    Titel: Verwalter - kann er sich selbst entlasten Antworten mit Zitat

Hallo

kann ein Verwalter sich selbst entlasten, wenn er Miteigentümer ist, oder müssen seine Stimmanteile ruhen?

Danke für Eure Meinung (mit Quellenangabe)

-ueffchen
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Edelmieter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 09:07    Titel: Re: Verwalter - kann er sich selbst entlasten Antworten mit Zitat

ueffchen hat folgendes geschrieben::
Hallo

kann ein Verwalter sich selbst entlasten, wenn er Miteigentümer ist, oder müssen seine Stimmanteile ruhen?

Soll das Forum besonders unübersichtlich werden oder warum zwei Threads für die gleiche Frage? Siehe hier: Darf der Verwalter als Eigentümer mit abstimmen?
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ueffchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.04.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ohoh, sorry. Ich hatte übersehen, dass ich in dem anderen Thread nicht nur den Verwaltervertrag sondern auch den die Entlastung erwähnt hatte. Das hatte sich da ja schon in der ersten Antwort gekärt.
Mittlerweile habe ich auch gesucht und gefunden, dass ein Verwalter (als gleichzeitiger Eigentümer) bei seiner Entlastung nicht mit abstimmen darf, sondern sein Stimmrecht ruhen muss. Da Fall scheint sehr klar (wie Du schon gesagt hattest), im Gegensatz zum Verwaltervertrag.
Da ist für mich immer noch fraglich.. aber das ist ein anderes Thema.

Gruss, ueffchen
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