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Verfasst am: 21.11.08, 17:36 Titel: Mobbing,Schikane durch den Vertrauenslehrer
Weil Schüler sich gegen die Schule erfolgreich zur Wehr gesetzt hat, wird er seit Bekanntwerden von der Vertrauenslehrerin der Schule schikaniert, gemobbt.
Er wird nicht wie alle anderen Schüler angesprochen, sondern ständig mit "Master XXX-Nachnamen".
Er sprach die Lehrerin darauf an, keine Reaktion.
Langsam äußert sich sein Unmut in Aggression.
Auch Gespräche mit ihr brachten nichts.
Ist das nicht Schikanieren Schutzbefohlener auf Dauer?
Wie könnte man diese Reaktion noch unterbinden?
Was ist, wenn dem Schüler deshalb mal "die Sicherung durchbrennt" ? Schließlich ist er zum Gespött der Mitschüler geworden.
Weil Schüler sich gegen die Schule erfolgreich zur Wehr gesetzt hat
Worum ging es denn dabei ungefähr?
Zitat:
wird er seit Bekanntwerden von der Vertrauenslehrerin der Schule schikaniert, gemobbt.
Um welches Bundesland geht es? In Ba-Wü gibt es "Verbindungslehrer" der SMV, die an allen Sitzungen der SMV teilnehmen können, also eher eine Kontroll- als eine Vertrauensstellung vom Gesetzgeber übertragen bekommen haben. Es gibt natürlich darunter welche, die sich durch ihr Verhalten berechtigtes Vertrauen erwerben.
Zitat:
Er wird nicht wie alle anderen Schüler angesprochen, sondern ständig mit "Master XXX-Nachnamen".
Er sprach die Lehrerin darauf an, keine Reaktion.
Auch Gespräche mit ihr brachten nichts
Dann sollte der Schüler sie schriftlich auffordern, ihn nicht mehr durch absichtlich diskriminierende Anredeformen vor anderen lächerlich zu machen.
Wenn das nichts bringt, sollte er mit dem Klassenlehrer reden. Wenn das nichts bringt, kann er gleich ohne nochmalige schriftliche Aufforderung gegenüber dem Klassenlehrer ein Gespräch mit dem Schulleiter vereinbaren. Der Klassenlehrer kann einem Fachlehrer nämlich nur gut zureden, er hat keine Weisungsbefugnis.
Die hat der Schulleiter schon, deshalb gilt bei diesem wieder: Erst mündliches Gespräch, wenn das nichts nutzt, schriftliche Aufforderung, die diskriminierenden Anreden durch den Lehrer wirksam zu unterbinden.
Wenn das nichts bringt, mündliches Gespräch mit der Schulaufsicht. Wenn das nichts bringt, schriftliche Aufforderung an die Schulaufsicht und so weiter durch die Instanzen der Schulaufsicht bis hin zur obersten Schulaufsicht im Kultusministerium.
Zitat:
Langsam äußert sich sein Unmut in Aggression.
Was ist, wenn dem Schüler deshalb mal "die Sicherung durchbrennt" ?
Wer aufgrund verbaler Provokationen zuschlägt, ist immer der Schuldige. Es wird da extrem wenig berücksichtigt, welcher Art die verbalen Provokationen waren. Diese Regel ist gewiss nicht unproblematisch, aber sie ist notwendig, damit nicht zahllose Konflikte per körperlicher Gewalt ausgetragen werden und zum Schluss an den Schulen nur noch das Faustrecht gilt.
"Widerspruch Schulausschluß - und dann?"
Dort hatte ich geschrieben, dass der Anwalt für uns gewonnen hatte.
Alle Lehrer wissen über diese "Mobbingtätigkeit " bescheid, auch der Direktor!
Schriftlich habe ich noch nichts gemacht, sollte ich vielleicht.
Ja, wir sind der Schule ein Dorn im Auge. Doch bin ich nicht gewillt, alles kommentarlos hinzunehmen oder deshalb meinem Sohn eine andere Schule zu suchen.
Zweimal einsperren (fast grundlos) reicht ja auch schon, Begründungen für so ein Verhalten bekomme ich nicht. Verlange ich (mündlich) eine Erklärung bekomme ich gar keine Antworten.
Aber dass eine Vertrauens- und Beratungslehrerin einer Schule sich so ein Mobbingverhalten leisten darf, das kann ich einfach nicht akzeptieren.
Sollte es wirklich ohne Anwalt nicht möglich sein, so etwas zu unterbinden?
Zeugen sind doch genung da, die ganze Klasse!
Schriftlich habe ich noch nichts gemacht, sollte ich vielleicht
Ja.
Zitat:
Sollte es wirklich ohne Anwalt nicht möglich sein, so etwas zu unterbinden?
Grundsätzlich sollte das gut möglich sein, aber in Ihrem speziellen Fall scheint das Kommunikationsklima zwischen Ihnen und dieser Direktorin so aufgeladen zu sein, dass Sie für mündliche Gespräche unbedingt immer eine andere Person mitnehmen sollten, wenn Ihnen die grundsätzliche Inanspruchnahme eines Anwalts als "Kommunikationspuffer" zu teuer ist.
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