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Jogger132 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.09.2007 Beiträge: 36
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Verfasst am: 31.10.08, 11:21 Titel: Mietvertrag auf ein Jahr begrenzen |
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Was sollte ein Vermieter tuen der eine Bestimmte Laufzeit im Mietverhältnis haben will. Ohne danach irgendwelche gründe angeben zu müßen warum er die Mieter wieder loswerden will.
Danke für die Antworten schon im vorraus |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 01.11.08, 13:42 Titel: Re: Mietvertrag auf ein Jahr begrenzen |
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| Jogger132 hat folgendes geschrieben:: | Was sollte ein Vermieter tuen der eine Bestimmte Laufzeit im Mietverhältnis haben will. Ohne danach irgendwelche gründe angeben zu müßen warum er die Mieter wieder loswerden will.
Danke für die Antworten schon im vorraus |
Ohne Gründe wird die Befristung nur bei einer Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch möglich sein. |
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maconaut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 01.11.08, 16:32 Titel: |
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| Wenn der Mieter mit der Befristung einverstanden ist, schließt man einen normalen, unbefristeten Vertrag und gleichzeitig kündigt der Mieter zum gemeinsam vereinbarten Mietende. Fertig. |
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CruNCC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2007 Beiträge: 2239 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 01.11.08, 23:58 Titel: |
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| maconaut hat folgendes geschrieben:: | | Wenn der Mieter mit der Befristung einverstanden ist, schließt man einen normalen, unbefristeten Vertrag und gleichzeitig kündigt der Mieter zum gemeinsam vereinbarten Mietende. Fertig. |
Und wenn es sich der Mieter dann anders überlegt? |
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Franz Königs FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 02.11.08, 00:41 Titel: |
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| CruNCC hat folgendes geschrieben:: | | maconaut hat folgendes geschrieben:: | | Wenn der Mieter mit der Befristung einverstanden ist, schließt man einen normalen, unbefristeten Vertrag und gleichzeitig kündigt der Mieter zum gemeinsam vereinbarten Mietende. Fertig. |
Und wenn es sich der Mieter dann anders überlegt? |
Die Kündigung des Mieters wird mit ihrem Zugang beim Vermieter wirksam. Danach kann es sich der Mieter gerne anders überlegen, es wird ihm aber nichts nützen. |
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maconaut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 02.11.08, 10:38 Titel: |
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| CruNCC hat folgendes geschrieben:: |
Und wenn es sich der Mieter dann anders überlegt? |
Gekündigt ist gekündigt, da kann er sich nichts anders überlegen... Gleiches gilt übrigens auch für den Vermieter, der muss sich halt nach einem Jahr einen neuen Mieter suchen - eine Ablehung der Kündigung durch den VM ist ebensowenig möglich wie eine Rücknahme derselben durch den Mieter. Ganz so, als wäre die Mietzeit im Vertrag auf ein Jahr begrenzt - aber mit dem Vorteil, dass bei der Kündigung kein Grund angegeben sein muss.
Und der Mieter muss ja damit einverstanden sein - er würde sonst ja auch keinen befristeten Vertrag unterschreiben. Kommt also auf das gleiche raus - VM und M müssen sich über die Begrenzung einig sein! |
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CruNCC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2007 Beiträge: 2239 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 02.11.08, 18:22 Titel: |
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Was wäre, wenn der Mieter zum Ende der Laufzeit nicht kündigen würde, weil er es sich anders überlegt hat und weiter in der Wohnung bleiben will?
M.W. kann ein Zeitmietvertrag nur dann geschlossen werden, wenn der Vermieter den Grund bereits im Mietvertrag nennt. Wenn dies nicht der Fall ist, wird aus dem Zeitmietvertrag ein unbefristeter Mietvertrag (siehe § 575 BGB). |
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pragmatiker FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.07.2007 Beiträge: 1047
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Verfasst am: 02.11.08, 18:43 Titel: |
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| CruNCC hat folgendes geschrieben:: | Was wäre, wenn der Mieter zum Ende der Laufzeit nicht kündigen würde, weil er es sich anders überlegt hat und weiter in der Wohnung bleiben will?
M.W. kann ein Zeitmietvertrag nur dann geschlossen werden, wenn der Vermieter den Grund bereits im Mietvertrag nennt. Wenn dies nicht der Fall ist, wird aus dem Zeitmietvertrag ein unbefristeter Mietvertrag (siehe § 575 BGB). |
du scheinst noch immer nicht begriffen zu haben, was dir die klugen leute hier für einen ungemein praktischen rat geben: der mieter gibt dem vermieter die kündigung gleichzeitig mit abschluss des mietvertrages, zug um zug. _________________ Ich freue mich über Eure ehrlichen Bewertungen (einfach auf den grünen Punkt unter meinem Benutzernamen klicken und los geht´s) |
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CruNCC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2007 Beiträge: 2239 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 02.11.08, 23:20 Titel: |
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@pragmatiker
Bevor Sie solche blöden Sprüche loslassen, würde ich Ihnen mal empfehlen, den Eingangsthread richtig zu lesen!
Wo steht denn, dass der Mieter damit einverstanden ist und gleichzeitig die Kündigung übergibt  |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 03.11.08, 02:00 Titel: |
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Wenn der Mieter keine Befristung will, dann gibt es gar keinen Vertrag, weil schon die Definition eines Vertrages beinhaltet, dass beide das wollen. Ich würde ihnen empfehlen, erstmal nachzudenken, und dann erst Leute zu beschimpfen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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maconaut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 03.11.08, 09:57 Titel: |
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Um es nochmal zusammen zu fassen:
- Der TE wollte wissen, wie er mit einem Mieter ein befristetes Mietverhältnis schließen kann, ohne diese Befristung begründen zu müssen.
- Nach 575 BGB kann ein Zeitmietvertrag nur begründet geschlossen werden.
- Ich hatte vorgeschlagen, dass Vermieter und Mieter einen unbefristeten Vertrag abschließen und der Mieter gleichzeitig zum Ablauf des Jahres kündigt - dazu bedarf es nämlich keiner Begründung.
- Will der Mieter kein befristetes Verhältnis, so erübrigt sich die gesamte Fragestellung, er würde dann weder einen (zulässigen) begründeten Zeitmietvertrag unterschreiben, noch die Kündigung nach dem von mir vorgeschlagenen Konstrukt. In dem Fall müsste sich der Vermieter einen anderen Mietinteressenten suchen. Eine Befristung ohne Information und Zustimmung des Mieters wird nicht möglich sein. |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 03.11.08, 16:26 Titel: |
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RM hat gleich bei der 1. Antwort nur einen Satz benötigt.
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 06.11.08, 19:35 Titel: Re: Mietvertrag auf ein Jahr begrenzen |
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| Jogger132 hat folgendes geschrieben:: | | Was sollte ein Vermieter tuen der eine Bestimmte Laufzeit im Mietverhältnis haben will. Ohne danach irgendwelche gründe angeben zu müßen warum er die Mieter wieder loswerden will. |
Nur der Vollständigkeit halber: Es wurde bislang noch nicht hinterfragt, was vermietet werden soll.
Eine Wohnung?
eine möblierte Wohnung - zum vorübergehenden Gebrauch?
Ein Haus?
oder eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus in dem der Eigentümer auch selbst wohnt?
Im letzterem Fall wäre eine Kündigung ohne Nennung eines Grundes möglich, nur die Kündigungsfrist ist dann 6 anstatt 3 Monate.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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