Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mietvertrag auf ein Jahr begrenzen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mietvertrag auf ein Jahr begrenzen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Jogger132
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.09.2007
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 11:21    Titel: Mietvertrag auf ein Jahr begrenzen Antworten mit Zitat

Was sollte ein Vermieter tuen der eine Bestimmte Laufzeit im Mietverhältnis haben will. Ohne danach irgendwelche gründe angeben zu müßen warum er die Mieter wieder loswerden will.
Danke für die Antworten schon im vorraus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 13:42    Titel: Re: Mietvertrag auf ein Jahr begrenzen Antworten mit Zitat

Jogger132 hat folgendes geschrieben::
Was sollte ein Vermieter tuen der eine Bestimmte Laufzeit im Mietverhältnis haben will. Ohne danach irgendwelche gründe angeben zu müßen warum er die Mieter wieder loswerden will.
Danke für die Antworten schon im vorraus


Ohne Gründe wird die Befristung nur bei einer Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch möglich sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Mieter mit der Befristung einverstanden ist, schließt man einen normalen, unbefristeten Vertrag und gleichzeitig kündigt der Mieter zum gemeinsam vereinbarten Mietende. Fertig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
Wenn der Mieter mit der Befristung einverstanden ist, schließt man einen normalen, unbefristeten Vertrag und gleichzeitig kündigt der Mieter zum gemeinsam vereinbarten Mietende. Fertig.

Und wenn es sich der Mieter dann anders überlegt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 00:41    Titel: Antworten mit Zitat

CruNCC hat folgendes geschrieben::
maconaut hat folgendes geschrieben::
Wenn der Mieter mit der Befristung einverstanden ist, schließt man einen normalen, unbefristeten Vertrag und gleichzeitig kündigt der Mieter zum gemeinsam vereinbarten Mietende. Fertig.

Und wenn es sich der Mieter dann anders überlegt?

Die Kündigung des Mieters wird mit ihrem Zugang beim Vermieter wirksam. Danach kann es sich der Mieter gerne anders überlegen, es wird ihm aber nichts nützen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

CruNCC hat folgendes geschrieben::

Und wenn es sich der Mieter dann anders überlegt?


Gekündigt ist gekündigt, da kann er sich nichts anders überlegen... Gleiches gilt übrigens auch für den Vermieter, der muss sich halt nach einem Jahr einen neuen Mieter suchen - eine Ablehung der Kündigung durch den VM ist ebensowenig möglich wie eine Rücknahme derselben durch den Mieter. Ganz so, als wäre die Mietzeit im Vertrag auf ein Jahr begrenzt - aber mit dem Vorteil, dass bei der Kündigung kein Grund angegeben sein muss.

Und der Mieter muss ja damit einverstanden sein - er würde sonst ja auch keinen befristeten Vertrag unterschreiben. Kommt also auf das gleiche raus - VM und M müssen sich über die Begrenzung einig sein!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Was wäre, wenn der Mieter zum Ende der Laufzeit nicht kündigen würde, weil er es sich anders überlegt hat und weiter in der Wohnung bleiben will?

M.W. kann ein Zeitmietvertrag nur dann geschlossen werden, wenn der Vermieter den Grund bereits im Mietvertrag nennt. Wenn dies nicht der Fall ist, wird aus dem Zeitmietvertrag ein unbefristeter Mietvertrag (siehe § 575 BGB).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pragmatiker
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

CruNCC hat folgendes geschrieben::
Was wäre, wenn der Mieter zum Ende der Laufzeit nicht kündigen würde, weil er es sich anders überlegt hat und weiter in der Wohnung bleiben will?

M.W. kann ein Zeitmietvertrag nur dann geschlossen werden, wenn der Vermieter den Grund bereits im Mietvertrag nennt. Wenn dies nicht der Fall ist, wird aus dem Zeitmietvertrag ein unbefristeter Mietvertrag (siehe § 575 BGB).


du scheinst noch immer nicht begriffen zu haben, was dir die klugen leute hier für einen ungemein praktischen rat geben: der mieter gibt dem vermieter die kündigung gleichzeitig mit abschluss des mietvertrages, zug um zug.
_________________
Ich freue mich über Eure ehrlichen Bewertungen (einfach auf den grünen Punkt unter meinem Benutzernamen klicken und los geht´s)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

@pragmatiker

Bevor Sie solche blöden Sprüche loslassen, würde ich Ihnen mal empfehlen, den Eingangsthread richtig zu lesen!

Wo steht denn, dass der Mieter damit einverstanden ist und gleichzeitig die Kündigung übergibt Frage
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 02:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Mieter keine Befristung will, dann gibt es gar keinen Vertrag, weil schon die Definition eines Vertrages beinhaltet, dass beide das wollen. Ich würde ihnen empfehlen, erstmal nachzudenken, und dann erst Leute zu beschimpfen.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Um es nochmal zusammen zu fassen:

- Der TE wollte wissen, wie er mit einem Mieter ein befristetes Mietverhältnis schließen kann, ohne diese Befristung begründen zu müssen.

- Nach 575 BGB kann ein Zeitmietvertrag nur begründet geschlossen werden.

- Ich hatte vorgeschlagen, dass Vermieter und Mieter einen unbefristeten Vertrag abschließen und der Mieter gleichzeitig zum Ablauf des Jahres kündigt - dazu bedarf es nämlich keiner Begründung.

- Will der Mieter kein befristetes Verhältnis, so erübrigt sich die gesamte Fragestellung, er würde dann weder einen (zulässigen) begründeten Zeitmietvertrag unterschreiben, noch die Kündigung nach dem von mir vorgeschlagenen Konstrukt. In dem Fall müsste sich der Vermieter einen anderen Mietinteressenten suchen. Eine Befristung ohne Information und Zustimmung des Mieters wird nicht möglich sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

RM hat gleich bei der 1. Antwort nur einen Satz benötigt. Auf den Arm nehmen

 
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 19:35    Titel: Re: Mietvertrag auf ein Jahr begrenzen Antworten mit Zitat

Jogger132 hat folgendes geschrieben::
Was sollte ein Vermieter tuen der eine Bestimmte Laufzeit im Mietverhältnis haben will. Ohne danach irgendwelche gründe angeben zu müßen warum er die Mieter wieder loswerden will.

Nur der Vollständigkeit halber: Es wurde bislang noch nicht hinterfragt, was vermietet werden soll.
Eine Wohnung?
eine möblierte Wohnung - zum vorübergehenden Gebrauch?
Ein Haus?
oder eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus in dem der Eigentümer auch selbst wohnt?
Im letzterem Fall wäre eine Kündigung ohne Nennung eines Grundes möglich, nur die Kündigungsfrist ist dann 6 anstatt 3 Monate.
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.