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Verbindlichkeit von Lösungen in der Vorlesung oder Übung

 
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myLord
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 544

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 12:57    Titel: Verbindlichkeit von Lösungen in der Vorlesung oder Übung Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir mal an, ein Fach besteht aus einer Vorlesung und einer Übung. Um die Prüfung mitschreiben zu dürfen, muss man eine bestimmte Punkteanzahl in der Übung erreicht haben. Das soweit zum Kontext.

Jetzt ist die Frage, wie Verbindlich die Verfahren sind, die während der Vorlsung / Übung vorgestellt werden?

Beispiel: Der Dozent führt einen Beweis. Während der Prüfung wird der gleiche Beweis verlangt. Doch der Prüfer erkennt den Beweis nicht an, obwohl er / bzw. der Übungsleiter ihn selbst gebracht hat.
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alexraasch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2007
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das hängt von der Art des Fehlers ab. Wenn der Beweis in der Übung einen offensichtlichen oder durch eigenständiges Nachvollziehen aufgefallen wäre, muss man ihn in der Klausur richtig aufschreiben. Handelt es sich eher um einen Fall von Lehrmeinung, muss die vom Professor in der Vorlesung vertretene Lehrmeinung natürlich in der Klausur akzeptiert werden.

Ob ein Student im X. Semester einen solchen Fehler erkennen können muss, kann nur ein anderer fachkundiger Professor entscheiden. Für solche Fälle gibt es Regelungen in der Prüfungsordnung, wonach entsprechende Kontrollverfahren durch Antrag beim Prüfungsausschuss in Gang gesetzt werden können.
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