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Haftung

 
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Tokio
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 16.08.08, 22:30    Titel: Haftung Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Bekannte rief mich neulich an und erklärte, das Fahrrad meines Sohnes (er hatte seinen freund dort besucht) sei durch einen Sturm (?!) gegen das Kellerfenster geweht worden, und hätte es eingeschlagen.
Nun fordert sie von mir, die Scheibe zu bezahlen und mich um die Sache ( Glaser beauftragen, zu ihrer Wohnung zu kommen) selbst in die Hand zu nehmen.

1. hat nicht sie die Aufsichtspflicht verletzt? mein sohn ist erst 11 jahre alt.
2. muss ich mich um die sache kümmern?

Gruß
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn eine Privathaftpflichtversicherung vorhanden ist, kann man es dieser melden und diese kümmert sich darum.

Ansonsten sehe ich keine Haftung, eher einen Fall höherer Gewalt.
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Tokio
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 20:18    Titel: Hallo Antworten mit Zitat

Sorry, aber was bedeutet das für mich? Muss ich für den Schaden nicht aufkommen?
(Mein Sohn hätte das Fahrrad offensichtlich garnicht an die Hauswand lehnen dürfen. Ein Radständer ist aber nicht vorhanden). Geht die Antwort vielleicht für mich als Laien ein klein wenig ausführlicher?
Vielen Dank.

Gruß
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Tokio
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 18.08.08, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Kann mir jemand sagen, muss ich nun für die Fensterscheibe aufkommen, weil es unser Fahrrad war, dass bei den Bekannten ins Kellerfenster flog?
Muss ich den Glaser selbst beauftragen??

Könnte bitte nochmal jemand darauf antworten?
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Tokio
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hilft noch einer?
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Tokio
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rembrandt,

höhere Gewalt. Aber wer muss dafür aufkommen? Der Vermieter, die Bekannte, der Fahrradbesitzer???
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chatterhand
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bei höherer Gewalt würde derjenige haften, der diese Gewalt ausübt.
Hier also der 'Windmacher' oder so....

Die Geschichte erscheint mir zudem zweifelhaft, da die mir bekannten Kellerfenster außen ein Blechgitter haben.
Hat der Geschädigte eine Glasversicherung bekommt er darüber eine neue Scheibe ersetzt.
Ansonsten melden Sie es Ihrer privaten Haftpflichtversicherung.
_________________
chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
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Linus Cornell
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 493
Wohnort: im hohen Norden

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist der klassische Fall für eine Privathaftpflicht.
Zu deren Aufgaben gehört nicht nur, einen berechtigten Anspruch zu begleichen, sondern auch, eine unberechtigte Forderung abzuwehren.
D.h., der Schaden wird der Versicherung gemeldet, die prüft, ob berechtigt und zahlt. Oder wenn nicht berechtigt, dann wird erklärt, warum nicht, und Sie sind fein raus und müssen nichts machen.
Sollten Sie keine PHV haben, was mit einem 11 jährigen Sohn fast schon grob fahrlässig wäre, dann bleibt nur zu rechnen, ob es sich für den Schaden lohnt, einen Anwalt einzuschalten, der die Rechtslage abklärt, und es auf einen langwierigen Streit ankommen zu lassen, oder ob zahlen Frieden bringt.
_________________
You might very well think that; but I couldn't possibly comment - Francis Urquhart
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Tokio
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 11:54    Titel: Haftpflicht Antworten mit Zitat

Hallo und danke für die HIlfe!

Das ist es eben-ich habe keine Haftpflichversicherung. Ich sollte unbedingt eine abschließen. Gibt es eine günstige, die trotzdem gut ist ?
Es ärgert mich hier umso mehr, denn ich glaube, dass ich eben wie oben schon beschrieben nicht der Verantwortliche bin. Erstens war es der Wind, zweitens ist die Bekannte dafür verantwortlich, wo mein Sohn das Fahrrad hinstellt, wenn er zu Besuch ist, besonders, wenn kein Fahrradständer da ist (sie wusste nichtmal, dass er mit Rad kam, wie sie behauptete-er kommt sehr oft mit dem Rad und stellt immer an derselben Stelle ab), sie hat es zu sichern, wenn ein Wind weht. Das Ärgerliche ist, dass an diesem Tag zwar- ich wohne ja quasi ums Eck- ein Gewitter aber überhaupt kein Lüftchen vorherrschte. Außerdem, als ich mir den Fensterschaden ansah, erschien es mir, als wäre da ein Ball reingeflogen. Wir haben tausend Möglichkeiten getestet, wie das Fahrrad hinfällt, wenn man es umwirft, aber bei keiner einzigen hat das Fahrrad auch nur annähernd die Scheibe berührt. Am liebsten hätte ich den Schaden durch die Polizei aufnehmen lassen, aber meinem Sohne zuliebe- habe ich es nicht getan.
Meine Bekannte hat allerdings eine Haftpflicht, aber wie sie meint läge die "Schuld" ja nicht bei ihr.
Das ärgert mich! Eine Rechnung für eine Scheibe zu zahlen für die ich mich nicht verantwortlich fühle!! Nun hätte mich eben die Meinung von Juristen interessiert, wobei ich nach den Statements hier den Eindruck habe, dass es immer im Ermessen des Betrachters zu liegen scheint.

Gruß
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 13:27    Titel: Re: Haftpflicht Antworten mit Zitat

Tokio hat folgendes geschrieben::
Nun hätte mich eben die Meinung von Juristen interessiert...
ich bin ja nun kein Jurist, aber ich hab gelegentlcih schonmal was über Schadeneersatzrecht gelesen.... Auf den Arm nehmen

Tokio hat folgendes geschrieben::

.... wobei ich nach den Statements hier den Eindruck habe, dass es immer im Ermessen des Betrachters zu liegen scheint.
ganz so isses nicht. In solchen Fällen heißt der Standardspruch "es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an".

Mal grundsätzlich: Schadenersatzpflicht besteht hier nur dann, wenn ein Verschulden vorliegt. Ob das hier zutrifft, können wir von hier aus nicht beurteilen, weil nicht bekannt ist, wo und wie das Fahrrad abgestellt war und ob das drohende Unwetter beim Fahrradabstellen hätte berücksichtigt werden müssen.....

Generell würde ich ein Verschulden hier eher verneinen.

Was heißt das jetzt?

Man könnte den Geschädigten auf seine Gebäude-Sturmversicherung verweisen, da es sich um einen Sturmschaden zu handeln scheint. Wenn keine vorhanden ist, gibt´s zwei Möglichkeiten: man stellt dem Geschädigten anheim, er möge seine Ansprüche beweisen (Beweislast liegt schließlich vollumfänglich auf seiner Seite); dazu gehört auch der Beweis des Verschuldens. Dann braucht man möglicherweise die Scheibe nicht zu bezahlen, hat aber einen Freund weniger...... Geschockt Oder, man setzt wegen der paar Euro die Freundschaft nicht aufs Spiel und zahlt halt. Traurig
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Tokio
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 15:38    Titel: Hallo Antworten mit Zitat

und vielen herzlichen Dank für Eure Antworten!!

Ein Fahrrad das umfällt erzeugt einen Sprung in der Scheibe. Das Kellerfenster war total eingeschlagen, da ist garkeine Scheibe mehr drin! Das ist wirklich lachhaft! Hätte man mit dem Fahrrad das Loch verursacht, man hätte das Fahrrad packen und den Hinterreifen mit voller Wucht gegen die Scheibe werfen müssen (Das Kellerfenster ist nach innen gebaut). Dann gibt sie mir die Adresse ihres Vermieters, damit ich mich um den Einbau der Scheibe kümmere!? Der Vermieter war auch etwas verwundert, als ich ihn anrief. Außerdem hat er Sie erstmal angeschrieben, dass es ihm nicht recht ist, wenn fremde Handwerker ohne ihre Anwesenheit im Keller herumfuhrwerken! Und drittens darf mein Sohn jetzt nicht mehr (mit Fahrrad?) kommen, da sie in Zukunft nicht mehr soviel Zeit damit verbringen möchte, sich um irgend etwas zu kümmern.
Warum sezte "ich" also die Freundschaft aufs Spiel?? ich an ihrer Stelle hätte den Fall meiner eigenen Haftpflichtversicherung gemeldet. Auf die Idee, dass Sie "Schuld" hätte, weil es ihr Fahrrad ist, darauf wäre ich im Traum garnicht gekommen!!
Ich bezahle die Rechnung (ich hoffe ein Kellerfenster ist nicht allzu teuer) NUR, weil es der Wunsch meines Sohnes ist.

Gruß




Zitat:
Schadenersatzpflicht besteht hier nur dann, wenn ein Verschulden vorliegt. Ob das hier zutrifft, können wir von hier aus nicht beurteilen,


Zusätzliche Frage: kann bei einem elfjährigen ein Verschulden vorliegen oder gibts da nicht irgendnen Paragraphen über Verletzung der Aufsichtspflicht? Man geht doch davon aus, dass die Mutter des Freundes sich um die beiden kümmert, wenn man den Sohn zu Besuch schickt.
Andererseits fand der "Sturm" ja in ihrem Wohnbereich (Hof) statt.
kann man nicht davon ausgehen, dass wenn ein Gewitter naht, der Mieter die Pflicht hat, zb. Läden oder Wäscheständer oder umliegendes zu sichern? Sie kann sich doch nicht herausreden, indem sie behauptet, sie hätte nicht gewusst, dass mein Sohn mit dem Fahrrad gekommen sei?
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Tokio
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.08.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 07:26    Titel: Re: Hallo Antworten mit Zitat

Tokio hat folgendes geschrieben::
und vielen herzlichen Dank für Eure Antworten!!

Ein Fahrrad das umfällt erzeugt einen Sprung in der Scheibe. Das Kellerfenster war total eingeschlagen, da ist garkeine Scheibe mehr drin! Das ist wirklich lachhaft! Hätte man mit dem Fahrrad das Loch verursacht, man hätte das Fahrrad packen und den Hinterreifen mit voller Wucht gegen die Scheibe werfen müssen (Das Kellerfenster ist nach innen gebaut). Dann gibt sie mir die Adresse ihres Vermieters, damit ich mich um den Einbau der Scheibe kümmere!? Der Vermieter war auch etwas verwundert, als ich ihn anrief. Außerdem hat er Sie erstmal angeschrieben, dass es ihm nicht recht ist, wenn fremde Handwerker ohne ihre Anwesenheit im Keller herumfuhrwerken! Und drittens darf mein Sohn jetzt nicht mehr (mit Fahrrad?) kommen, da sie in Zukunft nicht mehr soviel Zeit damit verbringen möchte, sich um irgend etwas zu kümmern.
Warum sezte "ich" also die Freundschaft aufs Spiel?? ich an ihrer Stelle hätte den Fall meiner eigenen Haftpflichtversicherung gemeldet. Auf die Idee, dass Sie "Schuld" hätte, weil es ihr Fahrrad ist, darauf wäre ich im Traum garnicht gekommen!!
Ich bezahle die Rechnung (ich hoffe ein Kellerfenster ist nicht allzu teuer) NUR, weil es der Wunsch meines Sohnes ist.

Gruß




Zitat:
Schadenersatzpflicht besteht hier nur dann, wenn ein Verschulden vorliegt. Ob das hier zutrifft, können wir von hier aus nicht beurteilen,


Zusätzliche Frage: Die Windböe fand ja in ihrem Wohnbereich (Hof) statt.
kann man nicht davon ausgehen, dass wenn ein Gewitter naht, der Mieter die Pflicht hat, zb. Läden oder Wäscheständer oder umliegendes zu sichern? Sie kann sich doch nicht herausreden, indem sie behauptet, sie hätte nicht gewusst, dass mein Sohn mit dem Fahrrad gekommen sei?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 17:47    Titel: Re: Hallo Antworten mit Zitat

Tokio hat folgendes geschrieben::

Zusätzliche Frage: kann bei einem elfjährigen ein Verschulden vorliegen oder gibts da nicht irgendnen Paragraphen über Verletzung der Aufsichtspflicht?

Diesen Paragraphen gibt es, es ist § 828 BGB. Danach ist die Verantwortlichkeit gegeben, es sei denn, die Ausnahme des § 828 Abs. 3 liegt vor. Bei einem Elfjährigen ist jedoch in der Regel von der erforderlichen Einsicht auszugehen.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ich an ihrer Stelle hätte den Fall meiner eigenen Haftpflichtversicherung gemeldet.


Würde nicht viel bringen.

Glasschäden in gemieteten Wohnungen sind vom Versicherungsschutz der Privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen, solange man sich dagegen gesondert (z.B. durch eine extra Glasversicherung) versichern kann. Und das dürfte hier vorliegen.
_________________
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Derec
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Der Ausschluß ist aber nur in den Mietschaschäden.
Sollte wirklich Haftung bestehen muss doch wohl auch ein Glasschaden durch die PHV übernommen werden.
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