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KEINE Auskunft vom Amtsgericht nach Zwangsversteigerung

 
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holger65
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 19:28    Titel: KEINE Auskunft vom Amtsgericht nach Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

nach einem Zwangsversteigerungstermin einer Immobilie (bei dem ich nicht persönlich anwesend war), wollte ich vom Amtsgericht wissen, ob die Immobilie versteigert wurde oder nicht.

Diese Info wurde mir nach Rückfrage bei der Rechtspflegerin mit folgender Begründung verweigert:
"Im Termin wird bekannt geben, wer die Versteigerung betreibt, wie hoch der Verkehrswert ist, die Gebote, wer Ersteher wird usw. Die Öffentlichkeit endet jedoch gem. §§ 42, 73 Abs. 2 ZVG mit dem Schluss der Termines (Zeller/Stöber, Kommentar zum Zwangsversteigerungsgesetz, 16. A., § 42 ZVG zu 2.1 und 2.2.) . Danach bekommt kein am Verfahren Beteiligter mehr Auskünfte."

Mir erschließt sich nicht, auch nicht aus dem Kommentar, warum die von mir angefragte Auskunft vom AG verweigert wird.
Dank für Eure Hilfe ...
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cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollten den umgekehrt einem Nichtbeteiligten Auskünfte darüber gegeben werden, wer wessen Immobilie ersteigert?

Zumal es dafür ja ausdrücklichen den öffentlichen Termin gibt, wodurch der Öffentlichkeitsgrundsatz gewahrt wird.

Gruß
Dea
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holger65
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry Dea,

aber wie geschrieben, die Auskunft sollte lediglich sein, ob versteigert wurde oder nicht.
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cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Gut, aber auch hier: Warum sollte ein Nichtbeteiligter Außenstehender das erfahren müssen?
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

und darüber hinaus: was hat das mit Verwaltungsrecht zu tun?
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