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Verfasst am: 31.10.08, 19:28 Titel: KEINE Auskunft vom Amtsgericht nach Zwangsversteigerung
Hallo zusammen,
nach einem Zwangsversteigerungstermin einer Immobilie (bei dem ich nicht persönlich anwesend war), wollte ich vom Amtsgericht wissen, ob die Immobilie versteigert wurde oder nicht.
Diese Info wurde mir nach Rückfrage bei der Rechtspflegerin mit folgender Begründung verweigert:
"Im Termin wird bekannt geben, wer die Versteigerung betreibt, wie hoch der Verkehrswert ist, die Gebote, wer Ersteher wird usw. Die Öffentlichkeit endet jedoch gem. §§ 42, 73 Abs. 2 ZVG mit dem Schluss der Termines (Zeller/Stöber, Kommentar zum Zwangsversteigerungsgesetz, 16. A., § 42 ZVG zu 2.1 und 2.2.) . Danach bekommt kein am Verfahren Beteiligter mehr Auskünfte."
Mir erschließt sich nicht, auch nicht aus dem Kommentar, warum die von mir angefragte Auskunft vom AG verweigert wird.
Dank für Eure Hilfe ...
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