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Eigentlich ist es üblich, daß derjenige, der sich auf eine Quelle bezieht, diese entweder zitiert oder zumindest verlinkt.
ich hatte mich nicht auf eine bestimmte Quelle, z. B. ein bestimmtes Urteil, bezogen sondern nur ganz allgemein auf die Rechtsprechung. Aber macht ja nichts, wenn das von mir exemplarisch herausgesuchte Urteil deine Frage beantwortet hat, freut es mich.
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