Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 01.11.08, 14:02 Titel: Leasingraten 1 Jahr nach Vertragsabschluß reduzieren
Hallo,
ich habe einen Neuwagen geleast (gewerbl.). Nun sind mir die monatlichen Leasingraten 1 Jahr nach Vertragsabschluß zu hoch, und ich bin nicht mehr imstande, den Betrag von 650,- EUR bei 48 Monaten Laufzeit in dieser Höhe monatlich zu zahlen.
Wie sieht da die rechtliche Lage bezüglich einer nachträglichen Senkung der Leasingraten aus?
Muss der Leasinggeber mir diesen Wunsch einer Senkung der Leasingraten gewähren (ggf. gegen eine Bearbeitungsgebühr)?
Verträge sind dazu da, dass sich beide an den selben halten. Warum sollte der Leasingeber denn den Betrag reduzieren? _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Verfasst am: 02.11.08, 09:20 Titel: Re: Leasingraten 1 Jahr nach Vertragsabschluß reduzieren
Aladdin1982 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich habe einen Neuwagen geleast (gewerbl.). Nun sind mir die monatlichen Leasingraten 1 Jahr nach Vertragsabschluß zu hoch, und ich bin nicht mehr imstande, den Betrag von 650,- EUR bei 48 Monaten Laufzeit in dieser Höhe monatlich zu zahlen.
Wie sieht da die rechtliche Lage bezüglich einer nachträglichen Senkung der Leasingraten aus?
Muss der Leasinggeber mir diesen Wunsch einer Senkung der Leasingraten gewähren (ggf. gegen eine Bearbeitungsgebühr)?
Nein, muß der LG nicht. Du kannst dort höchstens einen Antrag auf entsprechende Stundung der Leasingraten stellen. Dem kann der LG entsprechen oder auch nicht. Dazu ist er nicht verpflichtet. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.