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Staatenlosigkeit

 
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Azad
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 15:20    Titel: Staatenlosigkeit Antworten mit Zitat

Gutan Tag!

Ich habe auf grund eines Gesetzes, erlassen vom türkischen Kabinett, die türksiche Staatsbürgerschaft verloren. Mit mir sind auch tausende andere betroffen. Das ist kein Einzelfall. Als Grund wurde angegeben, dass die im Ausland lebenden Bürger, welche Millitärdienst nicht geleistet haben, ausgebürgert.werden.

Als Beweismittel dienendes Formular wurde bei der Ausländerbehörde vorgelegt. Das ist mitterlweile mehr als ein jahr her. Die Behörde sagt, dass ich mich dazu bemühen müsse, die Staatsbürgerschaft wieder zu erlangen.
Jedoch besteht meinerseits keine Interesse mehr auf sie TR-Staatsbürgerschaft, weil ich dann zum Millitär müsste.

Besteht die Möglichkeit der Behörde mich dazu zu zwingen, mich wieder einzubürgern?

Welche Chansen habe ich, Verwaltungsrechtlich gg. die behörde vorzugehen?

Vielen Dank im Voraus
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 29.09.04, 18:17    Titel: Re: Staatenlosigkeit Antworten mit Zitat

Hallo,

nach türkischem Recht ist es in der Tat so, daß ins Ausland geflohene Militärflüchtige ausgebürgert werden können.

Ob hierdurch allerdings eine mögliche Abschiebung verhindert wird, ist zweifelhaft, weil eine erneute Einbürgerung nach Leistung des Militärdienstes rechtlich möglich ist.

Da mit der Ausbürgerung Staatenlosigkeit eintritt, empfehle ich Ihnen, über einen Anwalt zu versuchen, eine Aufenthaltsbefugnis zu beantragen und einen Staatenlosenausweis (für letzteren ist ein rechtmäßiger Aufenthalt erforderlich).
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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ralf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 652
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 30.09.04, 07:38    Titel: Re: Staatenlosigkeit Antworten mit Zitat

Hallo!

Schon mal über einen Einbürgerungsantrag nachgedacht? Die Voraussetzung des Verlustes der bisherigen Staatsangehörigkeit ist ja bereits erfüllt.
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Azad
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 16:59    Titel: Re: Staatenlosigkeit Antworten mit Zitat

Danke für eure Hilfe....

Eine Abschiebung ist nicht möglich, da ich ein Bleiberecht habe..
Bin im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis über ein Reisedokument, die seit 12 Jahren immer wieder verlängert wird.
Es geht einfach nur darum, dass die Behörde nicht hinnehmen will, dass ich Staatenlos bin. Einen Antrag auf Status der Staatenlosigkeit habe ich schon bereits gestellt.
Dies läuft seit über ein Jahr und die Behörde hat keine Entscheiddung getroffen.

Kann ich Verwaltungsrechtlich nicht gg. die Behörde vorgehen???

Weiter lebe ich schon seit 1986 ununterbrochen hier. Un ich bin Student. Weiter will ich nicht Millitärdienst leisten.

Sind schon Mal Entscheidungen von den Gerichten hinsichtlich solcher Probleme getroffen worden?
Wenn ja wird um den Urteilsdatum gebeten.
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 06.10.04, 06:39    Titel: Re: Staatenlosigkeit Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn die Behörde mehr als drei Monate nicht tätig wird, kann überlegt werden, einen sog. Untätigkeitsklage zu erheben.

Ferner sollte in der Tat überlegt werden, ob eine Einbürgerung oder jedenfalls die Erteilung einer unbefristete AE in Betracht kommt.

Das VG Bremen hat kürzlich zu staatenlosen Kurden aus Syrien im Wege eines Teilurteils entschieden (allerdings eine andere Konstellation), deren Asylantrag (wegen der Staatenlosigkeit) abgelehnt worden war und die über eine Duldung verfügten: danach hat die Behörde Aufenthaltsbefugnisse zu erteilen (VG Bremen, Urteil vom 23.02.04 - 4 K 1152/03). Aus den Entscheidungsgründen ergibt sich bereits, daß nach Erteilung der Befugnis der Staatenlosenausweis zu erteilen sein wird.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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Azad
Gast





BeitragVerfasst am: 06.10.04, 15:07    Titel: Re: Staatenlosigkeit Antworten mit Zitat

Hallo Herr Norbert!

Danke für Ihre Hilfe!

Das VG Bremen hat deswegen so entschieden, weil seit langem die Leute einen Duldung hatten und denen nicht nachweisbar war, dass sie nicht aus Syrien stammen. Da die meisten Kurden aus Syrien auch einen Zettel bei sich haben, aus der es hervor geht, dass sie staatenlos sind, machte durchaus diese Entscheidung leichter.

Wie sie schon erkannt haben, das ist leider eine andere Konstellation.
Die Behörde will nun prüfen, ob mit die Einbürgerung eteilt werde kann, das bringt natürlich probleme mit sich, weil ich einerseits Student bin und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, und andereseits, weil ich eine kleine Tochter iim Alter von fünf Jahren habe,für ihre Unterhalt ich aufzukommen muss. Aber wir leben zusammen und meine freundin arbeitet nicht.
BaföG bekomme ich auch nicht, weil ich keinen Pass habe.

Nur einen Job habe ich. Ob das aureichen wirs ist unklar.

Aber ich bedanke mich bei Ihnen..
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 07.10.04, 06:43    Titel: Re: Staatenlosigkeit Antworten mit Zitat

Hallo,

ist Ihre Tochter deutsche Staatsangehörige und haben Sie die Vaterschaft anerkannt und eine Sorgeerklärung abgegeben? In diesem Fall hätten Sie einen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (nicht nur der Befugnis)!
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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Azad
Gast





BeitragVerfasst am: 07.10.04, 15:29    Titel: Re: Staatenlosigkeit Antworten mit Zitat

Hallo

Nein meine Tochter ist nicht eingebürgert... damals war es nicht möglich...

Vaterschaft ist anerkannt und die sorgeerklärung ist auch übernommen worden..

D.h. wir haben beide die Sorgerechterklärung..


Danke Herr Norbert
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ralf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 652
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.10.04, 08:11    Titel: Re: Staatenlosigkeit Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach steht Azad der Reiseausweis für Staatenlose zu, weil er
a) nachweislich zur Zeit keine Staatsangehörigkeit besitzt und
b) sich rechtmäßig in D aufhält.

Weiter Voraussetzungen dazu gibt es nicht.

Eine Einbürgerung dürfte allerdings auch problematisch sein, da aufgrund der Befugnis allenfalls eine Ermessenseinbürgerung in Betracht käme. Da er Student ist, dürfte es dann an den wirtschaftlichen Voraussetzungen fehlen. Außerdem reicht nicht jede Befugnis aus. Daneben ist fraglich, ob die Identität ausreichend nachgewiesen ist, weil er ja seit langem nur ein Reisedokument besitzt.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Freundin eingebürgert, das gemeinsame Kind aber nicht. Vielleicht sollte er die Freundin heiraten, dann ist vieles einfacher.
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Azad
Gast





BeitragVerfasst am: 08.10.04, 16:12    Titel: Re: Staatenlosigkeit Antworten mit Zitat

Hallo Ralf!

Das mit der Idendität ist nicht schlimm, denn als wir nach Dt. kamen, besaßen meine Eltern die türkische Pässe. Auch ich hatte ich einen sog. Nüfüs (personalausweis).

Meine große Sorge besteht darin, dass die behörde mich dazu zwingen kann den türkischen Millitärdienst zu leisten.

meine Freundin ist nicht eingebürgert. Das gemeinsame Kind ist jedoch (ironischerweise) als Asy berechtigt.

Danke euch
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Gast99
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.04, 18:17    Titel: Staatenlosigkeit Antworten mit Zitat

Wenn man nachweislich staatenlos ist, muss man sich nicht über den Umweg §85ff Ausländergesetz oder §8ff Staatsangehörigkeitsgesetz einbürgern lassen. Einfacher sollte der Weg über Artikel 2 des Ausführungsgesetz zum Staatenlosenübereinkommen sein...
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