Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Entsorgung von Gegenständen eines Bekannten
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Entsorgung von Gegenständen eines Bekannten

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
fuest
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 17:42    Titel: Entsorgung von Gegenständen eines Bekannten Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Vor etwa 5 Jahren habe ich einem Bekannten meiner Eltern gestattet
mehrere Kartons mit verschiedenem Inhalt (Geschirr usw) bei mir
im Keller einzulagern.

Nun hat niemand mehr mit dem Bekannten Kontakt und er hat sich seid dem auch nicht
mehr gemeldet, ich selbst habe auch keine Erreichbarkeit von Ihm.

Nun meine Frage, darf ich das ganze Gerödel entsorgen oder ist
hierbei irgendwas zu beachten, oder bin ich verpflichtet das Zeugs aufzuheben ?

Dank und Gruß
Fuest
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bevor man Sachen, die man für andere aufbewahrt hat, entsorgt, sollte man dieses ggf. konkludent zustande gekommene Vertragsverhältnis auflösen, kündigen und den anderen auffordern, innerhalb angemessener Frist die Sachen abzuholen, andernfalls sie vermüllt werden o.ä..
_________________
Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
fuest
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt nichts festgehaltenes was einem Vertrag ähneln würde
und es gibt für mich keinerlei Möglichkeit den jenigen zu kontaktieren
und er hat sich auch fast 5 Jahre nicht gemeldet ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

und was ist, wenn er - z.B. 2 Tage nachdem man beim Sperrmüll war - auftaucht und die Sachen haben will?
_________________
Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
fuest
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Mich würde es emotional absolut nicht berühren,

deshalb stelle ich die Frage um zu wissen, ob es eine Art Grundlage, z.B. eine verjährungsfrist gibt oder ob, wenn er sich nicht meldet, ich ein Lebenlang auf dem Zeug sitzen bleibe ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

damit eine Verjährungsfrist wie auch immer beginnen könnte, müßte zunächst mal ein Termin gesetzt werden.

Zur Zeit läuft ein mündlich geschlossener Aufbewahrungsvertrag, der um zu einem Ende zu kommen erst mal gekündigt werden muß.
Zeitgleich sollte dem Vertragspartner eine Frist gesetzt werden.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
fuest
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Das an sich ist ja auch nachvollziehbar.

Nur besteht kein Kontakt mehr und keine Möglichkeit dazu ...

Sprich ich habe keine Handhabe etwas zu "Kündigen" oder eine Frist zu setzen ... Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

einfach mal herausfinden, wo die Bekannten jetzt wohnen, ggf. über Einwohnermeldeamtsanfrage bzgl. letzter bekannter Wohnanschrift, und dann einen entsprechenden Kontaktversuch unternehmen.
_________________
Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.