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fuest noch neu hier
Anmeldungsdatum: 01.11.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 01.11.08, 17:42 Titel: Entsorgung von Gegenständen eines Bekannten |
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Guten Tag,
Vor etwa 5 Jahren habe ich einem Bekannten meiner Eltern gestattet
mehrere Kartons mit verschiedenem Inhalt (Geschirr usw) bei mir
im Keller einzulagern.
Nun hat niemand mehr mit dem Bekannten Kontakt und er hat sich seid dem auch nicht
mehr gemeldet, ich selbst habe auch keine Erreichbarkeit von Ihm.
Nun meine Frage, darf ich das ganze Gerödel entsorgen oder ist
hierbei irgendwas zu beachten, oder bin ich verpflichtet das Zeugs aufzuheben ?
Dank und Gruß
Fuest |
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Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 01.11.08, 20:32 Titel: |
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Hallo,
bevor man Sachen, die man für andere aufbewahrt hat, entsorgt, sollte man dieses ggf. konkludent zustande gekommene Vertragsverhältnis auflösen, kündigen und den anderen auffordern, innerhalb angemessener Frist die Sachen abzuholen, andernfalls sie vermüllt werden o.ä.. _________________ Gruß
Peter H. |
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fuest noch neu hier
Anmeldungsdatum: 01.11.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 01.11.08, 20:40 Titel: |
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Es gibt nichts festgehaltenes was einem Vertrag ähneln würde
und es gibt für mich keinerlei Möglichkeit den jenigen zu kontaktieren
und er hat sich auch fast 5 Jahre nicht gemeldet ... |
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Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 01.11.08, 20:45 Titel: |
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Hallo,
und was ist, wenn er - z.B. 2 Tage nachdem man beim Sperrmüll war - auftaucht und die Sachen haben will? _________________ Gruß
Peter H. |
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fuest noch neu hier
Anmeldungsdatum: 01.11.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 01.11.08, 21:01 Titel: |
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Mich würde es emotional absolut nicht berühren,
deshalb stelle ich die Frage um zu wissen, ob es eine Art Grundlage, z.B. eine verjährungsfrist gibt oder ob, wenn er sich nicht meldet, ich ein Lebenlang auf dem Zeug sitzen bleibe ... |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 01.11.08, 21:14 Titel: |
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Hallo,
damit eine Verjährungsfrist wie auch immer beginnen könnte, müßte zunächst mal ein Termin gesetzt werden.
Zur Zeit läuft ein mündlich geschlossener Aufbewahrungsvertrag, der um zu einem Ende zu kommen erst mal gekündigt werden muß.
Zeitgleich sollte dem Vertragspartner eine Frist gesetzt werden.
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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fuest noch neu hier
Anmeldungsdatum: 01.11.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 01.11.08, 21:21 Titel: |
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Das an sich ist ja auch nachvollziehbar.
Nur besteht kein Kontakt mehr und keine Möglichkeit dazu ...
Sprich ich habe keine Handhabe etwas zu "Kündigen" oder eine Frist zu setzen ...  |
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Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 02.11.08, 15:24 Titel: |
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Hallo,
einfach mal herausfinden, wo die Bekannten jetzt wohnen, ggf. über Einwohnermeldeamtsanfrage bzgl. letzter bekannter Wohnanschrift, und dann einen entsprechenden Kontaktversuch unternehmen. _________________ Gruß
Peter H. |
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