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Ausziehen

 
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Annica
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 18:01    Titel: Ausziehen Antworten mit Zitat

Hallo,
Ich hoffe dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Ich bin 15 Jahre alt und wohne momentan in Schleswig-Holstein.
ich komme Zuhause mit meinen Eltern überhaupt nicht mehr zurecht und möchte zu meinem Freund ziehen, dieser wohnt allerdings 800km von mir entfernt.
Ich weiß, dass meine Eltern das Aufenthaltsbestimmungsgesetz haben und es offiziell nicht erlaubt ist, aber was genau habe ich bzw mein Freund zu befürchten? Können meine Eltern mich so einfach wieder von ihm wegholen? In die Wohnung dürfen sie und auch die Polizei ja nicht unbefugt rein, also nur mit Durchsuchungsbefehl oder?
Wir haben eigentlich schon alles durchgeplant und durchdacht, das einzigste Problem wär der Schulwechsel, finanziell ist alles abgeklärt. Kann ich der Unterschrift meiner Eltern für das Anmeldefomular irgendwie entgehen? oder gibt es eine andere Möglichkeit ohne meine Eltern die Schule zu wechseln?
Mir geht es bei ihm definitiv besser als zu Hause, weil es momentan extrem viele Probleme und nur noch Streit gibt und mein Freund mich unterstützt und mir die Kraft gibt, die ich brauche. Andere Unterkommungsmöglichkeiten wie betreutes Wohnen oder Heim kommen für mich nicht in Frage. Ich will einfach nur zu dem Menschen den ich über alles liebe...=(

Danke für hoffentlich kommende Antworten.

LG Annica

PS: Ich glaube das hätte zu Jugendrecht gehört oder?
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jumjum
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.10.2008
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

du kannst bei deinen eltern ohne deren erlaubnis nicht ausziehen, dich in keiner schule anmelden noch irgendwelchen anderen dinge tun.
wenn du jetzt wegläufst und sie wissen wo du bist, werden sie vermisstenanzeige bei der polizei machen und dich suchen lassen. heißt die polizei rückt bei deinem freund an, kommt auch in die wohnung rein beim anhaltspunkt das du drin bist und führt dich ab zu deinen eltern.
dem freund könnte auch von deinen eltern aus umgangsverbot ausgesprochen werdne, sprich ihr dürft euch net mehr sehen.
ein grund für ausziehen mit hilfe des jugendamtes, in einem betreuten wohnen des jugendamtes oder kinderheim, wären: deine eltern schlagen oder missbrauchen dich, du lebst im puren dreck, deine sicherheit ist gefährdet, deine gesundheit ist gefährdet etc.
also du solltest wieder runter kommen und deinen eltern nicht unnütz kosten und ärger bereiten. deine schule vor ort, bei deinen eltern ist momentan das allerwichtigste für dich, was anderes sollte überhaupt nicht in deinem kopf schwirren. wenn du 18 bist und auf eigenen beinen stehen solltest kannst du immer noch zu deinem freund ziehen. wie alt ist dein freund überhaupt, wie habt ihr euch denn deine finanzen vorgestellt? soll er die nächsten jahre für dich zahlen? von deinen eltern würdest du keinen (Wortsperre: Firma) erhalten, arbeiten wirst du noch nicht gehen...stütze vom staat würdest du ebenfalls nicht bekommen. also sehr fraglich wie du miete, strom, gas, fahrscheine, schulmaterial, lebensmittel, kleidung etc. alles bezahlen willst.
denk mal drüber nach und schlag dir diese "idee" aus dem kopf. keine chance
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Annica
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Freund ist 38 und selbstständig und hat genügend Geld und solange ich das Kindergeld überwiesen bekomme, bin ich zufrieden.
Umgangsverbot wollten meine Eltern bereits durchsetzen und haben ihn angezeigt und beim jugendamt gemeldet, jedoch ohne erfolg. Der Anwalt den ich zurate gezogen habe., meinte dass wenn ich auf freiwilliger Basis bei ihm bin und keinerlei Gefahr für mich besteht, weder meine Eltern noch die Polizei dazu berechtigt sind, mich daraus zu holen.
Das einzigste Problem wäre die Schulpflicht, weil ich eben einen Erziehungsberechtigten für einen Schulwechsel benötige.
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jumjum
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.10.2008
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

deine eltern werden dir dein kindergeld nicht auszahlen und sind auch nicht verpflichtet dazu. wenn deine eltern bei der polizei anzeige erstatten wegen missbrauch minderjähriger etc. dann wird die polizei sehr wohl durch die tür getreten kommen und dich abführen. du bist 15 dein "freund" ist 38. das könnte dein vater sein...
du benötigst für jede einzelne entscheidung die erlaubnis deiner eltern und wenn du dich an die anordnungen deiner eltern nicht hältst, wird kein jugendamt der welt zustimmen das du zu einem älteren menschen ziehst.
im schlimmsten fall kommst du wie bereits ins kinderheim. suche dir freunde in deinem alter. ich erspare mir die kommentare zu deinem "freund", der so wie es scheint, keine frauen in seinem alter findet. du solltest sehr vorsichtig bei solchen leuten sein. du kannst nichts für diene naivität, da du noch ein kind bist. allerdings setze ich voraus das du mit 15 weißt was richtig oder falsch ist und wenn dein "freund" vernünftig wäre, dann hätte er dir erklärt was falsch ist. es ist nicht richtig dir einreden zu wollen zu ihm zu ziehen, dort die schule zu beenden. was soll daraus werden? nächstes jahr lust auf ein kind an der backe? ohne ausbildung und abschluß??
wenn er ein kind zum erziehen braucht, dann soll er sich ein eigenes anschaffen und braucht dafür nicht dich.
halt die füße still und höre auf deine eltern. die auskunft deines "anwaltes" ist falsch.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Annica hat folgendes geschrieben::
Mein Freund ist 38 und ...

... vermutlich Pädophil oder hat einen Lolitakomplex.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben die Eltern. Daher entscheiden Deine Eltern, wo Du zu wohnen hast.
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Annica
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Nagut dann werde ich naives Ding meinen perversen und pädophilen Freund ab jetzt in Ruhe lassen und brav warten bis ich 18 bin ^^
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Annica hat folgendes geschrieben::
Nagut dann werde ich naives Ding meinen perversen und pädophilen Freund ab jetzt in Ruhe lassen und brav warten bis ich 18 bin ^^

Hallo Annica,

wenn Du diesen Mann liebst, dann möchtest Du ihm sicher keine Schwierigkeiten bereiten.

Und wenn er Dich liebt, dann wird er sicher die 3 Jahre bis zu Deiner Volljährigkeit warten.

Wenn Du es Zuhause nicht aushälst, dann kannst Du dich an das Jugendamt oder an eine örtliche Beratungsstelle wenden.

Liebe Grüße

Klaus
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Annica hat folgendes geschrieben::
Der Anwalt den ich zurate gezogen habe., meinte dass wenn ich auf freiwilliger Basis bei ihm bin und keinerlei Gefahr für mich besteht, weder meine Eltern noch die Polizei dazu berechtigt sind, mich daraus zu holen.
Hat der Anwalt auch irgendeine Rechtsgrundlage für diese - nun, etwas eigenwillige Aussage geliefert?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
... Hat der Anwalt auch irgendeine Rechtsgrundlage für diese - nun, etwas eigenwillige Aussage geliefert?

Hallo Biber,

in Bezug auf § 176 StGB ist die Aussage des Anwaltes richtig. Allerdings gibt es noch den § 182 StGB.

Mich würde allerdings die genaue Fragestellung an den besagten Anwalt interessieren. Winken
_______________________________________________

Hallo Annica

Annica hat folgendes geschrieben::
Ich weiß, dass meine Eltern das Aufenthaltsbestimmungsgesetz haben und es offiziell nicht erlaubt ist, aber was genau habe ich bzw mein Freund zu befürchten?

Wenn das Kind/der Jugendliche gegen den Willen der Personensorgeberechtigten im Haushalt des Freundes bleibt, dann wird § 235 StGB ins Spiel kommen.

Annica hat folgendes geschrieben::
In die Wohnung dürfen sie und auch die Polizei ja nicht unbefugt rein, also nur mit Durchsuchungsbefehl oder?

Hier bietet der § 8a SGB VIII für das Jugendamt (mit Unterstützung der Polizei) eine weitere Möglichkeit. In dieser Konstellation bedarf es keines Durchsuchungsbefehles.

Annica hat folgendes geschrieben::
Wir haben eigentlich schon alles durchgeplant und durchdacht, das einzigste Problem wär der Schulwechsel, finanziell ist alles abgeklärt. Kann ich der Unterschrift meiner Eltern für das Anmeldefomular irgendwie entgehen? oder gibt es eine andere Möglichkeit ohne meine Eltern die Schule zu wechseln?

Die Eltern haben das Sorgerecht. Daher bestimmen sie, was das Kind macht. Erst wenn die Voraussetzungen des § 1666 BGB vorliegen, dann kann das Familiengericht Eingriff in das Sorgerecht vornehmen.

Ich möchte Dich noch gerne auf § 1632 BGB hinweisen. Winken

Annica hat folgendes geschrieben::
Mir geht es bei ihm definitiv besser als zu Hause, weil es momentan extrem viele Probleme und nur noch Streit gibt und mein Freund mich unterstützt und mir die Kraft gibt, die ich brauche.

Leider weiß ich nicht, was Du unter "extrem viele Probleme und nur noch Streit gibt" verstehst. Daher kann ich im Prinzip hierzu nichts schreiben. Winken

Annica hat folgendes geschrieben::
Andere Unterkommungsmöglichkeiten wie betreutes Wohnen oder Heim kommen für mich nicht in Frage. Ich will einfach nur zu dem Menschen den ich über alles liebe...=(

Dies wäre aber nur die einzige Möglichkeit. Das Jugendamt und das Familiengericht werden nach meiner beruflichen Erfahrung den Umzug zum Freund nicht zustimmen.

Liebe Grüße

Klaus
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Mich würde allerdings die genaue Fragestellung an den besagten Anwalt interessieren. Winken
Stimmt. Ich bin aufgrund der vorherigen Aussagen davon ausgegangen, daß es tatsächlich um irgendwo-hinziehen-und-dort-wohnen-bleiben geht. Zu den von Dir völlig zu Recht angesprochenen Fragen äußere ich mich lieber gar nicht erst... Sehr böse
_________________
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Sapere Aude! (Kant)
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karli
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Annica hat folgendes geschrieben::
Mein Freund ist 38 und ...

... vermutlich Pädophil oder hat einen Lolitakomplex.

Richtig schlimm wäre vermutlich, wenn eine 15 Jährige im Liebestaumel an einen Headhunter des horizontalen Gewerbes geriete. Geschockt
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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Nachtpilater
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 23:59    Titel: Ausziehen Antworten mit Zitat

Hallo Annica, mal so von Frau zu Frau, diese Liebe ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Auch ganz ohne Gesetz. Möchtst Du ganz auf den Kontakt mit anderen Menschen verzichten? Denn auch sein Bekanntenkreis, sofern er einen hat , wird diese Beziehung zu Dir nicht gut heissen.Zumindest werdet Ihr keine gemeinsamen Freunde haben, da gehts dann schon los. Dann bist Du alleine in einer fremden Stadt, zu wem gehst Du wenn Du mit ihm Kummer hast? Das nächste ist dann von da abhauen, und wohin? Wieder zurück?
Manchmal möchte man nicht einsehen das Erwachsene Recht haben (weiss das aus eigener Erfahrung) aber frag Dich mal ganz tief drin.
Hab Dir das geschrieben weil ich Deine plötzliche Einsicht noch nicht so ganz glauben kann
Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob sich nicht doch, was besseres findet.
Ganz liebe Grüße, Du überlebst das schon
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