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wenn - wie ich vermute - für die 8 zurückliegenden Monate ein Titel oder eine vollstreckbare Vereinbarung vorliegt, z.B. mit dem Tenor "...wird verurteilt, X € Unterhalt monatlich im voraus, spätestens aber bis zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen", dann m.E. für jeden Monatsbetrag ab 4. Werktag des jeweiligen Monats. _________________ Gruß
Peter H.
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