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Nachbar wirft Laub auf Grundstück

 
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marionette
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 21:39    Titel: Nachbar wirft Laub auf Grundstück Antworten mit Zitat

Hallo,
heute morgen sieht doch A aus dem Fenster und wird Zeuge, wie B sein Garagendach(Grenzbebauung) abfegt, die Dachrinne "ausgräbt" und den ganzen Mist zu A in den Garten wirft. A macht sein Fenster auf und fragt B was er denn da tut. Da sagt B, der ganze Dreck kommt von A und überhaupt könnte er gleich mal rüber kommen. A wohnt schon bald 20 Jahre hier, B ca. 1,5 Jahre. Polizist ist er wohl auch noch. A samt Familie ist sprachlos und fragt sich, was man denn da macht?
Danke für Ratschläge
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Hanomag
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.07.2008
Beiträge: 145

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 22:48    Titel: Nachbar wirft Laub zurück. Antworten mit Zitat

Ich habe ähnliches mit meinem Nachbarn erlebt, habe aber auf irgendwelche Maßnahmen verzichtet. Allerdings notiere ich mir seitdem seine Attacken, um irgendwann, wenn das Fass voll ist, mit ordentlichen Argumenten aufwarten zu können.

Man kann natürlich zivilrechtlich gegen ihn vorgehen, was den Verdruss sicherlich noch steigern wird. Ich würde ihn noch einmal in aller Freundlichkeit bitten, dergleichen künftig zu unterlassen. Nach dem Beamtenstatusgesetz § 34 (ist entsprechend auch im zutreffenden Landesbeamtengesetz geregelt) muss sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen seines Berufes gerecht werden. Sein Fehlverhalten kann sogar, unabhängig vom zivilrechtlichen Verfahren, eine Disziplinarmaßnahme nach sich ziehen. Zumindest kann es nicht in seinem Interesse liegen, würde man seinen Dienstherrn (Polizeidirektion) über sein Fehlverhalten informieren.
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

man könnte natürlich auch mit 2 Bier rübergehen und mal drüber reden


MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Elektrikör hat folgendes geschrieben::
Hallo,

man könnte natürlich auch mit 2 Bier rübergehen und mal drüber reden


MfG


Aha Bestechung eines Beamten....ist das nicht auch ein Strafdelikt??? Winken Cool Lachen
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
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