Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,
ein Händler A liefert an Weiterverkäufer B Textiilien, die falsch ausgezeichnet sind. Das heißt die Ware besteht beispielsweise nicht aus 100% Baumwolle, wie ausgewiesen, sondern aus synthetischen Fasern.
Wenn Wiederverkäufer B nun die Ware an Endverbraucher weiterverkaufen möchte, dann ist er ja verpflichtet die Ware zu prüfen. Falls die Inhaltsstoffe nicht korrekt wären, dürfte B die Inhaltsstoffe dann einfach umetikettieren?
Wie ist die Rechtslage?
Zuletzt bearbeitet von abdre am 04.11.08, 15:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 04.11.08, 12:17 Titel:
Zunächst der Hinweis auf unsere
Forenregeln hat folgendes geschrieben::
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.
Außerdem verschiebibert ins Gesellschaftsrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Hallo,
Wenn Wiederverkäufer B nun die Ware an Endverbraucher weiterverkaufen möchte, dann ist er ja verpflichtet die Ware zu prüfen. Falls die Inhaltsstoffe nicht korrekt wären, dürfte B die Inhaltsstoffe dann einfach umetikettieren?
Meiner Ansicht nach müsste B das sogar tun. Dazu müsste B allerdings genau Wissen um welche Fasern es sich handelt um nicht falsch zu etikettieren. Die Ware trotz besseren Wissens als Baumwolle zu verkaufen könnte Betrug sein.
Das Textilkennzeichnungsgesetz schreibt:
Zitat:
§ 1
(1) Textilerzeugnisse dürfen gewerbsmäßig nur
1. in den Verkehr gebracht oder zur Abgabe an letzte Verbraucher feilgehalten,
2. eingeführt (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 des Außenwirtschaftsgesetzes) oder sonst in den
Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht
werden, wenn sie mit einer Angabe über Art und Gewichtsanteil der verwendeten
textilen Rohstoffe (Rohstoffgehaltsangabe) versehen sind, die den in den §§ 3 bis 10
bezeichneten Anforderungen entspricht.
Möglicherweise hat Händler A bereits gegen dieses Gesetz verstossen. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.