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Verfasst am: 04.11.08, 23:58 Titel: Geräte, die den Bestimmungen nicht entsprechen
Wenn ein Endverbraucher einen Stromschlag bekommt und das vorhersehbar war, könnte möglicherweise eine Strafbarkeit nach dem StGB in Betracht kommen, abhängig vom "Erfolg", d.h. von dem, was genau mit dem "Endkunden" passiert. Möglicherweise ist sogar schon das Inverkehrbringen des gefährlichen Produktes eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit. Leider kenne ich die entsprechende Norm nicht und das Suchen, sorry, sorry, sorry dauert mir jetzt um 23:55 Uhr echt zu lange. Vielleicht hat jemand Anderes eine Idee.
Der AN, der das Produkt produziert hat, wird als "einfacher Arbeiter" wahrscheinlich nicht in die Haftung genommen werden können, es sei denn, er trägt aufgrund seines Vertrages oder seines Aufgabenbereiches die Verantwortung für die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit des Produktes. So allgemein kann man sicher kaum etwas sagen. Man muss sich - wie so oft - ganz genau den einzelnen Fall anschauen und ihn auch ein bißchen "drehen und wenden".
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