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Endkunde kann einen Stromschlag 230 Volt ?

 
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ich_48
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 09:01    Titel: Endkunde kann einen Stromschlag 230 Volt ? Antworten mit Zitat

Hallo eine Frage,

Hersteller entdeckt das er ca.: 1000 Geräte verkauft hat, bei den die Gefahr besteht das

der Endkunde einen Stromschlag 230 Volt bekommen kann.

Hersteller hat bis jetzt schon eine Woche her nicht unternommen,

sieht so aus als wenn er auch nichts machen möchte.

Wenn man diese Weiß, macht man sich Strafbar?

Muss man als AN was unternehmen ?

Für Info wäre ich Dankbar
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 23:58    Titel: Geräte, die den Bestimmungen nicht entsprechen Antworten mit Zitat

Wenn ein Endverbraucher einen Stromschlag bekommt und das vorhersehbar war, könnte möglicherweise eine Strafbarkeit nach dem StGB in Betracht kommen, abhängig vom "Erfolg", d.h. von dem, was genau mit dem "Endkunden" passiert. Möglicherweise ist sogar schon das Inverkehrbringen des gefährlichen Produktes eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit. Leider kenne ich die entsprechende Norm nicht und das Suchen, sorry, sorry, sorry dauert mir jetzt um 23:55 Uhr echt zu lange. Vielleicht hat jemand Anderes eine Idee.

Der AN, der das Produkt produziert hat, wird als "einfacher Arbeiter" wahrscheinlich nicht in die Haftung genommen werden können, es sei denn, er trägt aufgrund seines Vertrages oder seines Aufgabenbereiches die Verantwortung für die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit des Produktes. So allgemein kann man sicher kaum etwas sagen. Man muss sich - wie so oft - ganz genau den einzelnen Fall anschauen und ihn auch ein bißchen "drehen und wenden".
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ich_48
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 06:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo sind Geräte:

Sicherheitsnorm DIN EN 60335-I
Gerätenorm EN 957HA
Schutzklasse II
EMV-Richtlinie 2004/108/EG
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG

Firma hat : DIN EN ISO 9001 und 13485, Richtlinie 93/42/EWG, Anhang II

Ist ganz klar ein Produktionsfehler, die Dinger stehen auch in Rehaeinrichtungen
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