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Jacke an Bauzaun beschädigt

 
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T-Mac5
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Anmeldungsdatum: 03.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 17:30    Titel: Jacke an Bauzaun beschädigt Antworten mit Zitat

Guten Abend, also ich heute durch die Stadt gelaufen bin, habe ich mir direkt neben einem Fußgängerweg, der durch eine Baustelle sehr beengt war, an einem Bauzaun, von dem ein Stück Draht abstand, meine Jacke (Wert ca. 200 Euro) aufgeschlitzt. Diese Baustelle gehörte zu einem Gebäude und nicht der Stadt. Habe ich die Chance auf Schadensersatz?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Baustelle nicht ausreichend gesichert, der Weg tatsächlich über alle Maßen verengt und der Draht nicht erkennbar war, gibt es möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz (SE) gegen den Bauherrn bzw. die Firma, die den Bauzaun aufgestellt hat. Wenn allerdings schon von vornherein zu sehen war, dass man sich an dem Bauzaun leicht seine Kleidung beschädigen oder beschmutzen kann und der Eigentümer der Jacke sich darüber hinweggesetzt hat oder einfach nicht genug aufgepasst hat, so wird´s wohl mit dem SE "Essig" sein. Das deutsche SE-Recht ist nicht dazu da, dem Geschädigten das "Allgemeine Lebensrisiko" abzunehmen, sorry!
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T-Mac5
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, vielen Dank schon mal. Ich werde morgen, wenn es wieder hell ist, einfach mal ein Foto von der Umgebung und dem Zaun machen und hier reinstellen. Das hilft dann bestimmt auch nochmal zu einer genauen Beurteilung.
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Das wird leider nichts werden, denn das FDR ist nicht dazu da, rechtliche Beratung in einem konkreten Einzelfall zu machen. Das verstößt auch gegen das derzeit geltende Recht. Im Einzelnen kann das auch in der Juriquette des FDR nachgelesen werden.

Wenn der Jackeneigentümer eine Rechtsschutzversicherung (RSV) ohne SB hat, kann er sich auf Kosten der RSV von einem RA seiner Wahl beraten lassen, wie jetzt weiter zu verfahren ist. Hat er eine SB von € 150,00 oder € 200,00, so liegt die SB über den RA-Beratungskosten.
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