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Verfasst am: 03.11.08, 17:57 Titel: Überweisungsrückbuchung bei falschem Kto.inhaber möglich?
Hallo zusammen,
mich interessiert folgender Fall:
A überweist an B (namentlich mit Vor- und Zunamen genannt) eine Summe X. Nun stellt sich jedoch später heraus, dass C der Kontoinhaber ist. B ist der Ehemann von C und hat für das Empfängerkonto keinerlei Berechtigungen (weder Mitinhaber noch Vollmacht)!
Hat A einen Anspruch auf Rückerstattung der Summe X gegenüber der Empfängerbank (fehlender Abgleich Empfänger <-> Kto.inhaber/Berechtigter)?
Gibt es hierzu evtl. eine Rechtssprechung bzw. gesetzliche Grundlagen? Oder gibt es dafür evtl. einen Passus in den AGB der Bank?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Hilfe und viele Grüße
hier kommt es auf die Frage an, ob der Überweisungsauftrag per Papier oder elektronisch erteilt wurde. Im ersten Fall kommt es auf den Namen des Empfängers und im zweiten auf die Kontonummer/BLZ an.
Im ersten Fall muss die Empfängerbank daher einen Kontonummer/Namnesabgleich durchführen und das Geld ggf. zurücküberweisen.
Wenn die Überweisung also elektronisch ausgeführt wurde, besteht für A keine Möglichkeit mehr, die Empfängerbank zur Rücküberweisung aufzufordern?
Wieso wird hierbei eine Unterscheidung zwischen beleghaft und elektronisch gemacht?
Wenn der Empfänger mit "Herbert Müller" angegeben ist, jedoch "Liesolotte Müller" alleinige Kontoinhaberin ist und "Herbert Müller" keine Vollmacht erteilt hat, dürften für diesen doch keine Zahlungen verbucht werden - oder etwa doch?
das ist historisch gewachsen. Die Pflicht zum Kontonummer/Namensabgleich ist im Überweisungsabkommen zwischen den Banken vereinbart. Das jüngere DTA-Abkommen (Datenträgeraustausch) sieht diese Pflicht nicht mehr vor.
Wenn der Empfänger mit "Herbert Müller" angegeben ist, jedoch "Liesolotte Müller" alleinige Kontoinhaberin ist und "Herbert Müller" keine Vollmacht erteilt hat, dürften für diesen doch keine Zahlungen verbucht werden - oder etwa doch?
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