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Markennamen Mißbrauch?

 
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Winfried M.
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Anmeldungsdatum: 07.03.2007
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 22:05    Titel: Markennamen Mißbrauch? Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Verkäufer bietet über ein Online-Auktionshaus so wörtlich "1 Satz Haltestangen = 8 Stück für Märklin/Primex Loks!" an.

Im weiteren Beschreibungstext erwähnt der Verkäufer, dass er mit den Haltestangen damit ältere Lokomotiven einer großen Marke z.B. nach dem Lackieren neu bestückt.

Der Vekäufer verspricht nicht, dass es sich um Originalteile handelt, es heißt nur: ... aus meiner Bastelkiste..., also können es auch andere namenlose Fabrikate der Metallteile bzw. Haltestangen sein. Eben nur, dass man Zitat: "Märklin oder Primex Loks" damit ausrüsten kann.

Der Käufer der Auktion beschwert sich nun und sagt, dass die Metallteile ursprünglich Tackerklammern sein können.

Der Verkäufer teilt dem Käufer mit, dass trotzdem damit Modelllokomotiven der bestimmten Marke ausgerüstet werden können. Falls der Käufer nicht zufrieden sei, könne er die Auktionsware wieder zurücksenden.

Frage: Hat der Verkäufer den Käufer getäuscht, indem er namenlose Metallteile damit anpreist, dass Marken-Lokomotiven damit ausgerüstet werden können oder wurde der Markenname mit der Anpreisungsüberschrift trotzdem unlauter benützt?

Hinweis: Der Auktionsartikel wurde unter der Angebotsportal der Markenfirma angeboten, wo also alle Auktionsteile den Markennamen benützen.


Vielen Dank + Grüsse, Win
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rettich
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

1.
Ob die Marke durch den Verkäufer unberechtigt genutzt wurde, geht zunächst nur den Markeninhaber etwas an, nicht den Käufer.

2.
Wenn es in dem Angebotstext heißt "FÜR XXX-Loks", dann wird hinsichtlich des Herstellers der Stangen keine Zusicherung abgegeben. Die Feststellung, dass die Teile aus seiner Bastelkiste stammen, macht dieses noch einmal deutlich. Meiner Ansicht nach hat sich der Verkäufer hier sehr redlich verhalten.

(Übrigens ist die Nennung des Markennamens bei Zubehörteilen von Fremdherstellern explizit erlaubt, § 23 MarkenG)
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