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Verfasst am: 03.11.08, 20:18 Titel: Provisonszahlung bei eigener Empfehlung?
Der Verwalter einer Eigentümergemeinschaft empfiehlt K dem Kunden, M den Makler da dieser gut arbeitet.
V hatte K schon früher erzählt dass er die Wohnung toll findet und kaufen würde.
Der Verwalter erzählt seinem Freund von der tollen Wohnung und Sie beschließen die Wohnung selbst zu kaufen.
M verlangt nun neben der Provision von K auch noch die Provision von V.
Der Verwalter versorgt M regelmäßig mit neuen Wohnungen zum Verkauf und hat dafür auch noch nie etwas als Gegenleistung verlangt.
Der Makler hat einen Q-Alleinauftrag in aktueller Version.
Neben der "menschlichen" vorgehenseise des Makler möchte der Verwalter nun sicher sein, dass er die Provision überhaupt bezahlen muss. Es geht nur um das Recht und nicht ob Drohung (keine weiteren Empfehlungen) etwas bringt.
eine provision setzt immer einen vertrag voraus. da es hieran erkennbar fehlt, möge der makler doch mal die rechtsgrundlage nennen, auf der er glaubt gegen den verwalter einen anspruch zu haben.
das der verwalter dem makler in zukunft keine tipps mehr gibt, dürfte sich natrürlich von selbst verstehen. _________________ Ich freue mich über Eure ehrlichen Bewertungen (einfach auf den grünen Punkt unter meinem Benutzernamen klicken und los geht´s)
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