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Verfasst am: 03.11.08, 22:43 Titel: Billigflieger - Annullierung von Flügen
Eine Kundin buchte einen Flug bei einer Billigfluglinie für ihre Mutter und deren Mann. Einige Wochen nach der Buchung erhielt sie ein Schreiben, dass der Rückflug annulliert wurde, da die Destination zu dem Termin nicht mehr angeflogen werden sollte. Sie musste in der e-mail einen Link anklicken, um die Annullierung des Fluges zu bestätigen und danach einen Link, in dem sie um Refundierung ansuchte. Dabei musste sie den Flug und die Person angeben, für die sie Refundierung beantragte. Sie weiß sehr genau, dass sie NUR den Rückflug annulliert hat und buchte (natürlich zu teureren Tarifen, weil näher am Abflugstermin) einen neuen Rückflug. Sie vergewisserte sich noch, ob der Hinflug noch vorhanden war, er schien noch in ihrer Buchungsliste auf, somit war die Sache für sie erledigt.
Am Hinflugtag erhielt sie einen Anruf vom Check-In Counter des Flughafens, die Buchung für den Hinflug scheine nicht auf, die Mutter und ihr Mann standen somit ohne Buchung da. Der Flug musste um 360 Euro nachgebucht werden. Der Hinflug wurde einfach ohne ihr Wissen mitannulliert, der Gesamtbetrag wurde überwiesen, was die Kundin übersehen hatte, weil er auf das Konto ihres Mannes gebucht wurde.
Sie rief noch am Hinflugtag die Airline- Hotline an, wo sie an eine e-mail-Adresse verwiesen wurde. Ihre Mail kam unzustellbar nach zwei Tagen zurück. Eine an weitere an die Fluglinie gerichtete Mail bleibt seit 10 Tagen unbeantwortet.
Bitte keine Namen in die Anfragen hineinbringen! Das ist auch in der Juriquette nachzulesen, sorry.
Wenn die Kundin K tatsächlich nur den Rückflug storniert hat und es keinen nachvollziehbaren Grund für die Stornierung des Hinfluges gibt, dürfte K wohl allem Anschein nach einen Anspruch auf Ersatz der zusätzlich verauslagten € 360,00 gegenüber der ursprünglich in Aussicht genommenen Fluglinie haben. K sollte allerdings nach Möglichkeit beweisen können, dass sie wirklich nur den Rückflug storniert hat.
Fraglich dürfte auch sein, ob K nicht ein Anspruch auf Ersatz der Zusatzkosten gegenüber der Airline für den Rückflug zusteht, der aus Gründen, die allein bei der Airline liegen, nicht in Anspruch genommen werden konnte. Dazu sollte man allerdings die AGBs der Airline und die genauen Vertragsbestimmungen kennen.
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