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unangekündigter Test als Schikane. 2/3 der Schüler Note 5+6
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Caludia
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Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 04:40    Titel: unangekündigter Test als Schikane. 2/3 der Schüler Note 5+6 Antworten mit Zitat

Hallo,

man nehme an, ein Lehrer ärgert sich darüber, dass die heutigen Gymnasial-Schüler in Rheinland-Pfalz in der 8en Klasse zu passiv sind. Er bringt ein Arbeitsblatt in den Unterricht mit einem Thema, das vor 3 Monaten besprochen wurde und jetzt als Grundlage für das aktuelle Unterrichtsthema gut wäre.

Als er sich wieder ärgert, verteilt er spontan die Zettel als TESTS und kommentiert mit strengem Ton "Na, da wollen wir mal sehen, was ihr so drauf habt!!" Alle Schüler sind geschockt! Überrascht Überrascht Überrascht Ein Schüler weist darauf hin, dass ein Lehrer nur eine schriftliche Hausaufgabenabfrage über den Stoff der zwei vorangegangenen Stunden machen darf und der Inhalt des vorliegenden Test aber vor 3 Monaten besprochen wurde. Der Lehrer erklärt, dass "er j e d e r z e i t einen Test schreiben lassen kann!!" Böse

Stimmt das?

Die Schüler mucken nicht auf und versuchen, irgendwas hinzukriegen. Angenommen das Ergebnis ist ein Notendurchschnitt von 4,93 und 2/3 der Klasse hat die Noten 5+6. Sind die unter diesen Umnständen gültig? Weinen Weinen Weinen

Vielen Dank im Voraus.

Caludia
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 06:20    Titel: Re: unangekündigter Test als Schikane. 2/3 der Schüler Note Antworten mit Zitat

Caludia hat folgendes geschrieben::
Ein Schüler weist darauf hin, dass ein Lehrer nur eine schriftliche Hausaufgabenabfrage über den Stoff der zwei vorangegangenen Stunden machen darf

Woher nimmt der Schüler dieses Wissen?
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Caludia
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Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 06:25    Titel: Antworten mit Zitat

aus der Schulordnung für Rheinland-Pfalz: § 46 Absatz 2 "Ein schriftliches Abfragen der Hausaufgaben darf sich höchstens auf die Hausaufgaben der letzten beiden Unterrichtsstunden beziehen und nicht länger als 15 Minuten dauern. "

Meine Frage war, ob es stimmt, dass ein Lehrer j e d e r z e i t Tests schreiben lassen darf.

Gruß
Caludia
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Peace
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Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 218
Wohnort: nahe Bremen

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich kenne es so:
Tests dürfen immer geschrieben werden.
Arbeiten nur mit Ankündigung.

So einen Fall hatte ich allerdings auch noch nicht. Einfach mal das Gespräch suchen, was vermutlich nichts bringen wird......

Und selbst wenn, es ist nur 1 Test. Die Note von einem Test ist recht unwichtig auf die Gesamtnote gesehen

Ansonsten wenn die Klassengemeinschaft vorhanden ist:
Sagt doch einfach mal alle 1 Stunde lang gar nichts. Jedoch am Ende der Stunde ein Statement dazu abgeben, das es wgn. dem ungerechten Test war. Dies freundlich tuen. Nur wenn er die Anwesenheit prüft würde ich dann was sagen. So als eine Art Streik.

Weiß echt nicht was manche Lehrer sich so denken....
_________________
Ich bin kein Jurist und außerdem äußer ich hier immer nur meine Meinung.
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Caludia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peace,

wenn es denn nur ein Lehrer wäre .....
Angenommen ein anderer Fachlehrer macht das ebenso?
Und ein weiterer Fachlehrer macht das über 5 Wochen - je Woche ein Test?

Dann kommen da schon so einige Tests zusammen, deren Einzelnoten dann doch die Gesamtnote ziemlich runterziehen können.

--------------------------------

Wenn ein Lehrer zu j e d e r Z e i t einen Test schreiben lassen kann, warum gibt es dann die Regelung mit der Hausaufgabenüberprüfung? Diese Regelung wäre dann doch völlig überflüssig!

In der Rheinland-Pfälzer Schulordnung stehen Regelungen zu Klassenarbeiten, Kursarbeiten und schriftlichen Überprüfungen (Umgangssprachlich 10-Std-Test genannt) und zu den Hausaufgaben (s.o.). Zu weiteren Test steht dort kein Wort. Heißt das nun, daß alle möglichen Test erlaubt sind und es einfach keine Regelungen dazu gibt? Oder sind weitere Test ausgeschlossen, weil ja nur die o.g. geregelt sind?

Fragende Grüße
Caludia
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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

lies dir das mal durch. Auch wenn es das Schulrecht von NRW ist.

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=157459

Könnte es auch bei dir so sein ?


MIt freundlichem Gruß

Heini
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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
„Soll das heißen, ihr könnt euch nach drei Monaten nicht mehr erinnern, worum es im Stoff in der Stunde ging?“
Ironie an:
Sei nicht böse, das ist für Schüler heute zu viel verlangt.
Ironie aus:

Zitat:
„Ein Schüler weist darauf hin, dass ein Lehrer nur eine schriftliche Hausaufgabenabfrage über den Stoff der zwei vorangegangenen Stunden machen darf und der Inhalt des vorliegenden Test aber vor 3 Monaten besprochen wurde.“

http://rlp.juris.de/rlp/SchulO_RP_rahmen.htm

§47

4) In Fächern, in denen keine Klassen- oder Kursarbeiten vorgesehen sind, kann in jedem Schulhalbjahr eine schriftliche Überprüfung angesetzt werden. Die schriftliche Überprüfung erstreckt sich höchstens auf die Unterrichtsinhalte der letzten zehn Unterrichtsstunden, darf bis zu 30 Minuten dauern und nicht in den letzten vier Wochen vor der Zeugniskonferenz geschrieben werden. In Fächern, in denen Klassen- oder Kursarbeiten vorgesehen sind, sind schriftliche Überprüfungen nicht zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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Caludia
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Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Questor;

das Arbeitsblatt des Lehrers umfaßte 45 englische Sätze mit Lücken, in denen ein vorgegebenes Verb in die richtige Zeitform gesetzt werden soll, u.a. 4(!) Möglichkeiten, Zukunft auszudrücken und alle(!) Formen der Vergangenheit, incl. der inhaltlichen Abhängigkeiten Perfekt zu Imperfekt. Das Thema "4 Formen der Zukunft (will-future, -ing-future, present-Future und noch so `ne Form)" wurde im Juli vor den Sommerferien erklärt und in 2 Übungen angewendet. Dass das noch nicht fest sitzt, dürfte jedem klar sein, auch dem Lehrer.

Als Übungsaufgabe zum Aufrischen des Wissens finde ich das AB klasse. Aber den Schülern das einfach hinlegen und anschließend benoten, finde ich nicht so gelungen.

Könntet Ihr auf Anhieb(!) innerhalb von 15 Min mal eben 45 deutsche Sätze in die Vergangenheitsformen setzen und dabei die Abhängigkeiten von Perfekt und Imperfekt berücksichtigen? (Man hat nicht immer ständig alles im Kopf parat!) Und dann auch noch in einer Situation, in der Ihr das AB mal eben so auf den Tisch geknallt bekommt, mit `nem fiesen Kommentar und der Ankündigung der Bewertung!! Das ist massive Druckmache! Ergebnis: s. Betreffzeile.

Hallo Heini,

Danke für den Hinweis mit dem Link. Den hatte ich zuvor schon gelesen (soll man ja vor der Fragestellung machen Winken) In deinem Link steht, dass in NRW gelegentlich schriftliche Übungen gemacht werden dürfen. Davon steht in RLP nichts. Mit "Schriftlichen Überprüfungen" sind in RLP sogenannte "10-Std-Test" gemeint. In der RLP-Schulordnung steht, dass diese Art der Leistungsmessung 1 Woche vorher angekündigt werden muss.

Bleibt die Frage: Darf ein Lehrer - immer wenn er gerade will - einen Test schreiben lassen und ihn benoten?

Zweite Frage: Gelten die 12 6en und die 7 5en? Bei `schriftlichen Überprüfungen` müssen die Schüler angehört werden, wenn 1/3 der Arbeiten schlechter als 'ausreichend`sind (lt. SchOrd RLP). Wie ist das bei den "eben-mal-so-geschrieben-Tests" (falls die überhaupt erlaubt sind)?

Vielleicht können hier noch andere Mitleser antworten.

Gruß
Caludia
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 06:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde erstmal den Ball Flach halten und die Pferde nicht scheu machen. Fließt denn der Test überhaupt in die Benotung mit ein? Vielleicht wollte der Lehrer einfach mal ne leistungsstandserhebung inklusive Rückmeldung machen..
_________________
Geist ist Geil!
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heini12
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Claudia,

Zitat:
„Könntet Ihr auf Anhieb(!) innerhalb von 15 Min mal eben 45 deutsche Sätze in die Vergangenheitsformen setzen und dabei die Abhängigkeiten von Perfekt und Imperfekt berücksichtigen?“

Ja, in meinem Beruf läuft nichts ohne Englisch.

Zitat:
„Danke für den Hinweis mit dem Link. Den hatte ich zuvor schon gelesen“

Die Frage war wegen dem Hintergrund des im Link genanten Falls.
Dort ging es darum, ob Tests als Erzieherische Maßnahmen genommen
werden dürfen.

Ziatat:
„Als er sich wieder ärgert, verteilt er spontan die Zettel als TESTS und kommentiert mit strengem Ton“

Und um diese Frage scheint es doch eigentlich bei deiner Frage zu gehen?

§ 82
Verstöße gegen die Ordnung in der Schule
2) Verstöße gegen die Ordnung in der Schule liegen insbesondere vor bei Störungen des Unterrichts oder sonstiger Schulveranstaltungen,

83
Anwendung von Ordnungsmaßnahmen
3) Ordnungsmaßnahmen für ganze Gruppen sind nur zulässig, wenn jeder einzelne Schüler der Gruppe sich ordnungswidrig verhalten hat.

Stellt sich jetzt nur die Frage, wie das in RLP geregelt ist

Zitat:
„Bleibt die Frage: Darf ein Lehrer - immer wenn er gerade will - einen Test schreiben lassen und ihn benoten?“
Die frage ist wie er es benotet? Als Test oder als Überprüfung, da er es auch Mündlich hätte abfragen können. ( Siehe im Link Herr Ritter)

Da ich keine Erlasse aus RLP kenne, kann ich die Frage nicht abschließend beantworten.
Zitat:
„Vielleicht können hier noch andere Mitleser antworten.“

Hast du ja auch nicht erwartet.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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mitternacht
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Caludia hat folgendes geschrieben::

Meine Frage war, ob es stimmt, dass ein Lehrer j e d e r z e i t Tests schreiben lassen darf.

Sorry, kannst du die Frage noch mal genauer stellen? Ich verstehe das Problem nämlich nicht. Im Moment finde ich nämlich nur Antworten, die bestimmt nicht auf dein Problem passen:

Nein, darf er nicht. Nachts um 22 Uhr darf er beispielsweise keine Tests schreiben. Mit den Augen rollen
Oder: Wenn der Schüler Abiturprüfung schreibt, darf der Lehrer an dem Tag keinen Test schreiben. Geschockt
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Caludia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Quester, Heini und Mitternacht,

Quester, Du siehst es total richtig und ganz in meinem Sinne! Dass Englisch lernen wichtig ist steht hier nicht zur Diskussion, wohl aber die Atmosphäre, in der das Lernen geschieht. Es ist allgemein bekannt, dass der Lerneffekt weitaus höher ist, wenn der Lernende in einer angenehmen Athmosphäre lernt. Und umgekehrt kann eine miese Stimmung das Lernen sogar massiv behindern (Lernpsychologie).

Und genau hierum geht es!
Ein positiv eingestellter Lehrer unterrichtet seinen Stoff interessant und entsprechend des Lehrplans, bespricht die Hausaufgaben und gibt seinen Schülern positive und fördernde Rückmeldungen, und schreibt nach jeder größeren Lerneinheit eine rechtzeitig angekündigte Klassenarbeit. Die Hausaufgaben können auch mal schriftlich abgefragt werden, lt. Schulordnung RLP nur für die beiden zurückliegenden U-Stunden und max. 15 Min.

Dass unangekündigte Test keine geeignete Disziplinierungsmaßnahmen sein können, ist ja klar und ergibt sich auch aus der Schulodnung über "Maßnahmen bei Störungen im Unterricht". Einen Lehrer darauf hinzuweisen, bringt in der Praxis rein gar nichts, da kein Lehrer zugeben würde, dass seine Test Disziplinierungsmaßnehmen wären.

Also muss man sich als Betroffener überlegen, wie man auf einem anderen Wege eine bessere Lernatmosphäre hinkriegt, wenn schon der Lehrer hieran kein Interesse hat. Z.B. wäre es sinnvoll nach einem Gesetz/Vorschrift/Anordnung zu suchen, in dem die Anzahl und Art und Weise von Tests geregelt ist. Einen schikanierenden Lehrer aufzufordern, diese seine Handlungen zu unterlassen, bedeutet Konfrontation und auf diese Art kommt man nicht weiter. Mit einer schriftlichen Regelung in der Hand(oder im Kopf) kann man ein Gespräch sehr viel sachlicher führen.

Dies führt mich zurück zu meiner Hauptfrage: WO steht geregelt, wie wo und wann der Lehrer Tests schreiben lassen darf? Ihr erinnert Euch: Der Lehrer behauptete, dass er j e d e r z e i t (damit ist seine Unterrichtszeit gemeint) Tests schreiben lassen und benoten kann. Wäre das so richtig, dann stünden sehr viele Schüler unter massivem Lern- und Angststress, was aber das Lernen sehr erschwert. Und gerade dieses kann ja nicht im Sinne der Schule sein. Also: Sind Spontan-Test und deren Bewertung zulässig? Und warum?

Gruß
Caludia
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nach § 45 Abs. 2 kann der Lehrer "schriftliche Ausarbeitungen zur Übung und zur Sicherung der Ergebnisse einzelner Unterrichtsstunden" bewerten

Nach dem Regelungsgedanken für Klassenarbeiten kann sich diese Regelung nur auf gerade Geübtes beziehen.

Bsp: Schüler lernen Vergangenheitsform. Lehrer macht am Ende der Unterrichtsstunde eine kurze Übung die er einsammelt.

Ich gehe davon aus, dass man diese Regelung nicht verwenden kann, um den Stoff von irgendeiner Stunde zu bewerten, da man dann die Vorgaben für Klassenarbeiten umgehen würde.

Könnte der Lehrer jederzeit Tests schreiben, hätte es der Regelungen für HA, und Klassenarbeiten nicht bedurft.

Weiter ist zu prüfen, ob ein Schüler die Aufgabe überhaupt in der vorgegebenen Zeit erledigen kann. Die Herausfindung der richtigen Zeitform, dann die Bildung unter Berücksichtigung von simple-form, progressive-form, perfect-form, furure-Form; Erkennung Signalwörter usw. ist nicht ganz einfach. Ich wage auch zu bezweifeln, dass jeder der in seinem Beruf Englisch braucht, in einem Test alles richtig macht. In einem Brief wird es kaum jemanden stören, wenn man die einfache Vergangenheit verwendet, anstatt der garmmatikalisch ganz korrekten, in einem Test ist dann schon der Punkt weg. ... und mündliches Englisch ist sowieso freier (wie im Deutschen auch, da sagt auch keiner: Wenn ich Geld hätte flüge ich in den Urlaub)

Ergänzend fällt mir gerade auf, dass überhaupt keiner die Frage beantwortet hat, sondern alle das Thema irgendwie umkreisen. Kann das daran liegen, dass ein Rechtsgebiet betroffen ist, das nicht alltäglich ist (wie zB der Kaufvertrag im BGB)?
_________________
mfg
Klaus
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 00:57    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Kann das daran liegen, dass ein Rechtsgebiet betroffen ist, das nicht alltäglich ist (wie zB der Kaufvertrag im BGB)?
Das liegt wohl eher daran, dass hier keine Kollegen aus RLP unterwegs sind. Schulrecht aus Bayern (Spezialist: lisa63), NRW (Spezialist: Anton Reiser) oder BaWü (Spezialist: Kurt Knitz) lässt sich hier halt nicht anwenden.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

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0Klaus
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

müsste nicht ein Volljurist in der Lage sein, eine völlig fremde Rechtsvorschrift, die im Internet zu finden ist, in angemessener Zeit auszulegen und anzuwenden - zumal ich davon ausgehe, dass es zur Benotung von einfachen Tests und der Anwendung von Vorschriften, ob ein Test überhaupt berechtigt ist, keine Rechtsprechung oder Kommentierung geben wird.

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass sich Lehrer hinsichtlich der Bewertung fast alles herausnehmen können, weil zum einen gewisse Hürden bzgl. der Anrufung der Gerichte bestehen (Rechtsschutzbedürfnis bei nicht-zeugnisrelevanten Noten), zum zweiten der Rechtsweg sehr lang dauert und zum Dritten erhebliche Kostenrisiken bestehen.
_________________
mfg
Klaus
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