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weiss jemand von euch, ob bei der Verrechnung von Krankengeld eines Selbständigen mit rückständigen Beiträgen einer anderen KV, Betriebsausgaben berücksichtigt werden müssen, bei der Beurteilung der Frage, ob der Leistungsempfänger hilfebedürftig wird nach SGB 10 bzw. 12.
die Aufrechnung/Verrechnung ist grundsätzlich zulässig.
" Mit Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen und mit Beitragsansprüchen nach diesem Gesetzbuch kann der zuständige Leistungsträger gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen bis zu deren Hälfte aufrechnen, wenn der Leistungsberechtigte nicht nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig im Sinne der Vorschriften des Zwölften Buches über die Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch wird."
Die Rechtslage hat sich vor einiger Zeit geändert.
Der Nachweis, dass Sie "hilfebedürftig" werden ist von Ihnen zu erbringen. Solange Sie den Nachweis nicht erbringen, ist die Verrechnung zulässig.
Wobei sich hier die Frage stellt, ob überhaupt noch Anspruch auf Krankengeld besteht. Seit 2007 gilt, daß der Leistungsanspruch auf die medizinische Notversorgung begrenzt wird bei Beitragsrückständen freiwillig Versicherter, allerdings mit weiteren Bedingungen im Detail. Ob diese hier zutreffen, ist nicht ersichtlich.
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