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Textil Kennzeichnung - umetikettieren

 
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abdre
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 12:03    Titel: Textil Kennzeichnung - umetikettieren Antworten mit Zitat

Hallo,
ein Händler A liefert an Weiterverkäufer B Textiilien, die falsch ausgezeichnet sind. Das heißt die Ware besteht beispielsweise nicht aus 100% Baumwolle, wie ausgewiesen, sondern aus synthetischen Fasern.

Wenn Wiederverkäufer B nun die Ware an Endverbraucher weiterverkaufen möchte, dann ist er ja verpflichtet die Ware zu prüfen. Falls die Inhaltsstoffe nicht korrekt wären, dürfte B die Inhaltsstoffe dann einfach umetikettieren?

Wie ist die Rechtslage?


Zuletzt bearbeitet von abdre am 04.11.08, 15:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst der Hinweis auf unsere
Forenregeln hat folgendes geschrieben::
Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.


Es bedankt sich für die Beachtung

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abdre
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

sorry, ist es so in Ordnung?

Viele Grüße
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karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 15:38    Titel: Re: Textil Kennzeichnung - umetikettieren Antworten mit Zitat

abdre hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Wenn Wiederverkäufer B nun die Ware an Endverbraucher weiterverkaufen möchte, dann ist er ja verpflichtet die Ware zu prüfen. Falls die Inhaltsstoffe nicht korrekt wären, dürfte B die Inhaltsstoffe dann einfach umetikettieren?
Meiner Ansicht nach müsste B das sogar tun. Dazu müsste B allerdings genau Wissen um welche Fasern es sich handelt um nicht falsch zu etikettieren. Die Ware trotz besseren Wissens als Baumwolle zu verkaufen könnte Betrug sein.
Das Textilkennzeichnungsgesetz schreibt:
Zitat:
§ 1
(1) Textilerzeugnisse dürfen gewerbsmäßig nur
1. in den Verkehr gebracht oder zur Abgabe an letzte Verbraucher feilgehalten,
2. eingeführt (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 des Außenwirtschaftsgesetzes) oder sonst in den
Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht
werden, wenn sie mit einer Angabe über Art und Gewichtsanteil der verwendeten
textilen Rohstoffe (Rohstoffgehaltsangabe) versehen sind, die den in den §§ 3 bis 10
bezeichneten Anforderungen entspricht.
Möglicherweise hat Händler A bereits gegen dieses Gesetz verstossen.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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