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Gewalt in der Schule - keine Reaktion der Lehrer

 
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Kirabi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.05.2007
Beiträge: 10
Wohnort: Eifel, NRW

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 21:33    Titel: Gewalt in der Schule - keine Reaktion der Lehrer Antworten mit Zitat

Guten Abend,

ein 11jähriger Hauptschüler (NRW) wird von einem 13-jährigen Klassenkameraden tätlich angegriffen und bedroht, dieses sogar schriftlich in kleinen Briefchen.

Der Junge zeigte nun diese Briefe den Lehrern - keine Reaktion.

Daraufhin sprach die Mutter mit den Lehrern, Antwort (verkürzt, aber sinngemäß) "Mit Russen legen wir uns nicht an!". Wieder keine Reaktion.

Mittlerweile fährt der Junge aus Angst ein oder zwei Busse später nach Hause und versucht auch sonst, jeglichem Kontakt aus dem Wege zu gehen, das gelingt aber natürlich nur unvollständig.

Gibt es nicht eine Anlaufstelle für solche Fälle? Ich meine, mal im Fernsehen etwas dazu gehört zu haben.

Die Rekation der Lehrer ist leider nur allzu menschlich, aber gerade in Zeiten der wachsenden Gewaltbereitschaft erzieht man die Kinder damit geradezu zur Gewalt: Wenn doch nichts anderes hilft....

Danke für Tipps
Kirabi
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Erziehung/Gewalt_Medien/Gewaltpraevention/index.html
Zitate:
„4. Rechtlicher Rahmen
Das neue Schulgesetz stärkt in verschiedener Hinsicht die Gewaltpräventionsarbeit in den Schulen. So sind die Schulen in § 42 (6) aufgefordert, jedem Verdacht auf Kindesmisshandlung und Vernachlässigung nachzugehen. Hierzu gehört nicht nur die Misshandlung durch Erwachsene, sondern auch durch andere (meist ältere) Schülerinnen und Schüler oder andere Jugendliche. Hier besteht eine Verpflichtung für Lehrkräfte, auf Abhilfe zu dringen.
Lehrkräfte dürfen bei Streitereien etc. nicht mehr 'wegsehen' (Artikel Amtsblatt und Runderlass; weitere Öffentlichkeitsarbeit)“

Das bedeutet, dass die Lehrkräfte von Amtswegen tätig werden müssen.
Sollten Lehrkräfte auch nach einem Gespräch dies nicht machen, die Schule anschreiben, wenn das nicht hilft das Schulministerium.
Ein Hinweis auf die Internetseite kann durchaus erfolgen.
Meine Meinung als juristischer Laie.
Viel erfolg.


Mit freundlichen Grüßen

Heini
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