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Verfasst am: 04.11.08, 19:40 Titel: Schaden an der Hauptwasserleitung
Hallo,
mich beschäftigt folgender fiktiver Fall.
Herr A und Herr B sind beides Grundbesitzer und haben Grundstücke, die direkt hintereinander liegen. Demnach wird das Grundstück von Herrn B über das Grundstück von Herrn A mit Wasser versorgt. Herr A wird durch die selbe Leitung versorgt wie Herr B.
Nun, wie es auch immer so ist, rostet die Leitung durch. Dies geschieht auf dem Grundstück von Herrn A. Dieser behebt den Schaden. Die Versicherung von Herrn A sagt diesem, dass Herr B anteiligt zu 50 % daran zu beteiligen sei.
Nun die große Frage. Stimmt das und auf welcher Rechtsgrundlage?
Welche Versicherung des B könnte für den Schaden aufkommen?
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