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Erlaubnis für Grenzgarage

 
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ChristelVomAcker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 16:29    Titel: Erlaubnis für Grenzgarage Antworten mit Zitat

Werte Experten,

Nachbar A möchte in Thüringen eine Garage (3 x 6 Meter Grundfläche, 3 Meter Höhe) auf die Grundstücksgrenze zu Nachbar B errichten. Das ist nach Thüringer Bauordnung §6 grundsätzlich erlaubt.
Im Internet habe ich gelesen, dass er dazu eine Baugenehmigung braucht, aber seinen Nachbarn nicht um Erlaubnis fragen muss. Gibt es hierzu eine rechtliche Grundlage, die den zwiten Fakt (Nachbar muss nicht gefragt werden) absichert?

Vielen Dank,
Christine Wiedemann
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axelmax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 20:00    Titel: Außenbereich? Antworten mit Zitat

Hallo, Christine.

Liegt Dein Bauvorhaben für die Garage im Außenbereich?

Erklärung zu Außenbereich:
Von Bauen im Außenbereich spricht man bei Vorhaben, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans oder innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen.

Wenn nein, dann brauchst Du nach § 63 Abs 1 Nr. 1 (b) Thüringischer Bauordnung keine Baugenehmigung.

Gruß
axelmax
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ChristelVomAcker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Axelmax,
nein, das Bauvorhaben liegt nicht im Außenbereich.
Braucht man da wirklich keine Baugenehmigung? Ich dachte, man braucht nur keine Erlaubnis des Nachbarn. Höchst interessant.

Habe grade nochmal nachgelesen.
Eine Garage dieser Größe ist also verfahrensfrei und braucht damit gar keine Genehmigung?
Von niemandem? Habe ich das richtig verstanden?

Nochmals danke,
Christine
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

ChristelVomAcker hat folgendes geschrieben::
Von niemandem? Habe ich das richtig verstanden?


Doch stell eine Kerze in der Kirche auf und bete drei Vaterunser.....dann ist alles gut Winken

Ein Anruf beim örtlichen Bauamt gibt Ihnen garantiert mehr Sicherheit als alle von uns hier getätigten Antworten.
Normalerweise sollten die nämlich wissen was genehmigungsfrei ist und was nicht. Winken
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
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ChristelVomAcker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Danke nochmal.
Mir reicht die Auskunft so schon aus.
Denn nicht ich will bauen, sondern mein Nachbar.
Und bei uns im Baugebiet haben manche ihre Nachbarn bzgl. Grenzgarage vorher gefragt, andere nicht, manche holten sich gar Unterschriften ...
Und da wollte ich endlich mal Klarheit, rein informativ.
Gruß, Christine
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