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Umzugsfirma mit verspäteter Lieferung

 
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MFreezer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 20:24    Titel: Umzugsfirma mit verspäteter Lieferung Antworten mit Zitat

Guten Abend,

ich wollte mal ganz allgemein Informationen zu folgender (fiktiver) Sachlage erfragen:

Eine Umzugsfirma vergisst am eigentlichen Liefertag ein für den Kunden sehr wichtiges Teil (ein PC oder Notebook mit wichtigen Daten z.B.) zu liefern. Auf sofortige Nachfrage
wird eine Suche eingeleitet, die auch erfolgreich verläuft. Der Artikel wird jedoch mit mehr als 2 Wochen Verspätung geliefert. Außerdem wurde am ursprünglichen Liefertag eine falsche Rechnung vorgelegt, in der ein zu geringer Betrag ausgewiesen war . Nun fordert das Unternehmen den Restbetrag ein. Der etwaige Kunde begleicht den ausstehenden Betrag aufgrund der Lieferverzögerung nicht (der Restbetrag beträgt etwa 8% der Gesamtsumme).
Wie wäre in diesem Fall die Rechtslage? Kann der Kunde eine Minderung aufgrund eines nicht erfüllten Vertrags von Seiten der Firma geltend machen?

Es wäre sehr schön, wenn sachkundige Personen vielleicht ein paar ganz allgemeine Informationen parat hätten!

Vielen dank im Voraus

Grüße

MFreezer
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 23:48    Titel: Versunken in der Gruft des Vergessens Antworten mit Zitat

Oft ist es leider nicht so, dass die Umzugsfirma etwas vergisst, denn die Umzugsfirma handelt bekanntlich nur und ausschließlich am Umzugstag auf Weisung des Auftraggebers. Wenn sich der Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter an der Beladestelle nicht die Mühe macht, mit einem Mitarbeiter der Umzugsfirma noch einmal ganz zum Schluss (am Ende des Beladens) durch alle Räume durchzugehen und zu überprüfen, ob noch etwas mitgenommen werden soll oder nicht, dann ist das irgendwie überhaupt gar nicht das Problem des Umzugsunternehmens. Geschockt Vergessen hat in aller Regel der Auftraggeber etwas und nicht die Angestellten des Umzugsunternehmens. Der Aufwand der Schlusskontrolle ist zum einen zumutbar und sicherlich unverzichtbar.

Wenn der Umzugsunternehmer laut Vertrag noch 8 % der Auftragssumme verlangen kann und der Auftraggeber nicht zahlt, würde ich anstelle des Unternehmers nicht "lange fackeln" und alsbald einen Mahnbescheid beim zuständigen AG beantragen. Geschockt
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MFreezer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die schnelle Antwort schonmal, aber ich glaube , dass ich ich die Sachlage nicht deutlich genug erklärt habe. Aus der ursprünglichen Wohnung/Haus etc. wurde alles mitgenommen und auch entsprechend kontrolliert. Bei der Ausladung am neuen Haus
wurde eben ein entsprechender Gegenstand (siehe oben) nicht mit ausgeladen. Auf diesen Gegenstand bezieht sich auch die Verspätung. Die Frage war nun, ob der Kunde
für diese Verzögerung Geld zurückfordern bzw. gleich einbehalten kann?
Oder wäre es zumutbar gewesen, dass der Kunde bei Ausladung gleich kontrolliert, ob alles ausgeladen wurde. Eine Wohnung auf "Leere" zu kontrollieren ist sicher zumutbarer als alle Stücke und Kisten nebst Inhalt zu kontrollieren?

Ich hoffe, dass die Situation nun klarer ist.

Grüße
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Günni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo MFreezer,

gehen wir mal davon aus, dass der Möbler haften muss. Dann handelt es sich hier um eine Lieferfristüberschreitung. Gemäß § 431,3 HGB haftet der Frachtführer, also auch der Möbler, bei Lieferfristüberschreitung bis zur Höhe der dreifachen Fracht. Da hier ja nur für ein Teil die Lieferfrist überschritten wurde, wird auch nur anteilig gehaftet.

Folgendes Beispiel: Das Transportgut hatte insgesamt ein Volumen von 50 m³. Der verspäteit gelieferte PC hat ein Volumen von 0,05m³., somit 1 o/oo des Gesamtvolumens. Die Fracht sei mal 3.000 €. Jetzt wird gerechnet. 3.000 *3/1.000 = 9 ,00€ Haftungshöchstbetrag.

Ob sich für diese 9,00 € ein umständlicher Rechtsstreit lohnt, muss der Kunde selbst entscheiden. Der Kunde könnte ja mal versuchen, die Haftungshöchstgrenze für das Gesamtvolumen durchzudrücken, aber auch die Möbler dürften fähige Schadensachbearbeiter haben.

mfg


Günni
_________________
mfg


Günni
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