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§§ gesucht - kein zweites VU im schriftlichen Vorverfahren?

 
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Schreiberin85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2008
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 09:27    Titel: §§ gesucht - kein zweites VU im schriftlichen Vorverfahren? Antworten mit Zitat

Folgender Leitsatz:
Nach dem Vollstreckungsbescheid (zu behandeln wie ein erstes VU) darf kein zweites VU im schriftlichen Vorverfahren ergehen.

Fall:
Antragsgegner legt Einspruch gegen den VB ein. Antragssteller reicht daraufhin Anspruchsbegründung ein.
Gericht setzt dem Antragsgegner (nun Beklagten) eine Frist von zwei Wochen, um die Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen und eine Frist von weiteren zwei Wochen zur Stellungnahme.
Die Verteidigungsbereitschaft zeigt er an. Eine Stellungnahme gibt er aber nicht ab. Daraufhin ergeht kein zweites VU, sondern das Gericht raumt einen Termin an. Wieso? Warum kann kein zweites VU ergehen? Auf welchen §§ stützt sich das?

Danke vorab!
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

§ 700 Abs. 5 ZPO
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Schreiberin85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2008
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Den hatte ich auch schon. Hier steht, dass der Vorsitzende in dem Fall Termin bestimmt. Aber warum tut er das? Ich dachte es würde evtl. noch eine Regelung geben, dass in diesem Fall kein zweites VU ergehen darf..
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nach § 700 Abs. 4 S. 2 ZPO ist § 276 Abs. 1 Satz 1, 3, Abs. 2 ZPO nicht anwendbar; d.h. ein VU nach § 331 Abs. 3 ZPO - im schriftlichen Verfahren - ist dann ausgeschlossen.

@KoMa: Die Anspruchsbegründung wurde doch eingreicht laut Ausgangspost, Abs. 5 dürfte daher eher nicht einschlägig sein, oder?
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Gruß
Peter H.
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Schreiberin85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2008
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die Verteidigungsabsicht muss der Beklagte doch aber anzeigen, oder?

Also, wenn er innerhalb der zweiwöchigen Notfrist nicht anzeigt, dass er sich gegen die Klage verteidigen will, dann kann doch aber ein VU ergehen, oder?
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Schreiberin85 hat folgendes geschrieben::
Die Verteidigungsabsicht muss der Beklagte doch aber anzeigen, oder?
...imho nein, da § 276 Abs. 1 Satz 1, 3, Abs. 2 ZPO nicht anwendbar ist. Das Gericht hätte daher nicht zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft auffordern dürfen, allenfalls zur Klageerwiderung-/Einspruchsbegründung (S. 2 des § 276 ZPO).

Schreiberin85 hat folgendes geschrieben::
Also, wenn er innerhalb der zweiwöchigen Notfrist nicht anzeigt, dass er sich gegen die Klage verteidigen will, dann kann doch aber ein VU ergehen, oder?
...imho nein, da § 276 Abs. 1 Satz 1, 3, Abs. 2 ZPO nicht anwendbar ist, kann eben auch keine Aufforderung zur Anzeige der Verteidungsbereitschaft ergehen, somit eben auch kein VU nach § 331 Abs. 3 ZPO ergehen, da dieser zur Voraussetzung hat, dass eine solche Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft versäumt wurde.
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Gruß
Peter H.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Schreiberin85 hat folgendes geschrieben::

Also, wenn er innerhalb der zweiwöchigen Notfrist nicht anzeigt, dass er sich gegen die Klage verteidigen will, dann kann doch aber ein VU ergehen, oder?

Nein.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Holzschuher hat folgendes geschrieben::
@KoMa: Die Anspruchsbegründung wurde doch eingreicht laut Ausgangspost, Abs. 5 dürfte daher eher nicht einschlägig sein, oder?

Hast recht, habe ich übersehen.
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Schreiberin85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2008
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!

Da hat das Gericht dem Beklagten wohl das falsche Schreiben geschickt... Böse
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ähem, sind ja echte Dunkelnormen hier. Gut, daß die Zwangsvollstreckung aus dem VU, das ich nach einem Einspruch gegen einen VB durch den Gegner und die Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens durch das Gericht nach Nichtmeldung des Beklagten bekommen habe, schon beendet ist. Cool

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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