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Hecke stört den Nachbarn - nach über 30 Jahren!

 
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topsecret
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.09.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 10:09    Titel: Hecke stört den Nachbarn - nach über 30 Jahren! Antworten mit Zitat

Frage Auf Grundstück A steht seit über 30 Jahren eine Thujahecke, die auf ca. 6 m Länge an das Nachbargrundstück B grenzt. Die Pflanzen haben ca. 50 cm Grenzabstand und ragen in der Breite nicht ins Nachbargrundstück von B.
Allerdings ist die Hecke ca. 3,50m hoch und damit sicher höher, als es das Nachbarschaftsrecht vorsieht. Dennoch hat dies in den vergangenen Jahrzehnten die Nachbarn (von jeher derselbe) nie gestört, da die Hecke auch für einen gewissen Sichtschutz sorgt und eine Frischluftschneise darstellt.
Jetzt beschwert sich B plötzlich über die Höhe und droht an, die Pflanzen eigenmächtig zu "köpfen".
1. Frage: Darf die Hecke nach so langer Duldungszeit in Ihrer Höhe bleiben?
2. Frage: Was ist zu tun, wenn der Nachbar sich an den Pflanzen "vergreift"?

Bin für jeden sinnvollen Rat dankbar.
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ChristelVomAcker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

zu 1.:
Die Verjährungsfrist (beginnend ab Pflanzung) steht meiner Meinung nach im Nachbarschaftsgesetz. In Thüringen sind es 5 Jahre.

Gruß, Christine
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

ChristelVomAcker hat folgendes geschrieben::
zu 1.:
Die Verjährungsfrist (beginnend ab Pflanzung) steht meiner Meinung nach im Nachbarschaftsgesetz. In Thüringen sind es 5 Jahre.

Gruß, Christine

Da dies in jedem Bundesland anders gehandhabt wird, sollte man das örtliche Nachbarschaftsrecht durchforsten.

zu 2: Anzeige bei der örtliche Polizeidienststelle.
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