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Internetauktionshaus [Name geändert] Plagiatopfer?

 
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lilienflitz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.09.2007
Beiträge: 158

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 18:52    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] Plagiatopfer? Antworten mit Zitat

Hallo,
A hat ne markencap gekauft im internetauktionshaus und fand sie hässlich.
deswegen hat A sie wieder reingestellt und verkauft.
Dann hat sich A bei Internetauktionshaus [Name geändert] abgemeldet.
Das ganze ist ein halbes jahr her. A ist schüler und zum damaligen Zeitpunkt 17 heute 18
Heute kriegt A einen Brief von Partei B (Anwälte der Marke) in welchem eine Unterlassungserklärung innerhaalb von 3 tagen zu unterschreiben und b zuzusenden ist und 2085 euro schadensersatz gezahlt werden soll Geschockt Smilie Sehr glücklich Lachen
neben noch sehr viel hochdeutschem anwaltsslang steht da noch das im Falle einer nicht Unterschreibung eine einstweilige Verfüugung eingereicht wird.
A ist erst geschockt, dann ziemlich am lachen. War die cap die A damals gekauft und wieder verkauft hat jetz also gefälscht? Au man, vor über nem halben Jahr und die kommen jetzt? A ruft die nummer die auf dem brief steht an erreicht den Anwalt aber nicht.
Er will morgen dem Anwalt sagen was los ist.
Ach und A ist Schüler (1Cool und hat keine 2085 euro als gesamtbesitz.

Wird der Anwalt (B) ebenfalls lachen und sagen, alles klar schülerchen war nurn scherz, kann passieren. Oder sagen, du wusstest das du rotzbengel zahl 2085 euro und eintrag ins poliz. Führungszeugnis.

Was für Folgen können für A entstehen, welche sind wahrscheinlich?
Nebengeschichte:
A hat mit 16 aus china plagiatschuhe bei Internetauktionshaus [Name geändert] vertrieben und wurde gepackt - keine konsequenzen (kleine Warnung), A hats ja auch eingesehen und lässt die finger von china und plagiaten.

Böser zufall das kurz danach mit siebzehn dieses "weitere Vergehen" dazukam?
Krachts jetzt richtig bei A?

Das wär ja zu blöd, A war wirklich einsichtig und hat dann unbewusst anscheinend gesetzeswiedrig gehandelt.

Für jeden Beitrag dankbar - Smilie Lachen Auf den Arm nehmen
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Erfolgreich zu sein setzt zwei Dinge voraus: Klare Ziele zu haben und den brennenden Wunsch, sie zu erreichen. (Goethe)
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violindustrial
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, helfen Dir evtl. die Antworten zu meiner Frage weiter?

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=161160
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lilienflitz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.09.2007
Beiträge: 158

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 20:39    Titel: .. Antworten mit Zitat

hallo danke, aber hilft mir leider nicht Traurig
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rettich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

2085 € Schadensersatz? Das erscheint etwas hoch. Da sind doch vermutlich die Anwaltsgebühren enthalten?

Prinzipiell könnte man sich mit der Gegenseite darüber herumstreiten, ob es sich wirklich um ein Plagiat gehandelt hat. Damit würde man aber vermutlich jede Möglichkeit einer gütlichen Einigung zerstören. Das sollte man also nur machen, wenn man sehr sicher ist, dass das Cap ein Original war und auch kein Schwarzimport.

Ansonsten würde ich zur Schadensbegrenzung raten. Zunächst muss man die Gefahr einer Einstweiligen Verfügung bannen, die wird nämlich sonst teurer als die geforderte Unterlassungserklärung.

Man könnte eine Unterlassungserklärung nach "Hamburger Brauch" (Suchmaschine benutzen) abgeben. Damit ist die Wiederholungsgefahr ausgeräumt. Dann kann man sich mit der Kanzlei ganz gemütlich über die Höhe des Honorars (und ggf. des Schadensersatzes) streiten. Evtl. haben die den Gegenstandswert einfach zu hoch angesetzt. Der Vorteil bei diesem Vorgehen, wo man sich nur noch um das Honorar streitet, ist der niedrigere Streitwert (=geringere Gerichts- und Anwaltskosten). Hier liegt nicht mehr der Gegenstandswert des Unterlassungsbegehrens zu Grunde (in Markensachen normalerweise >50.000 € ), sondern nur noch der Wert der Honorarforderung und des Schadensersatzes.


(Einen Eintrag ins Führungszeugnis muss A übrigens nicht fürchten. Das ist Strafrecht, also eine andere Baustelle)
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