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Ich muss das noch mal fragen, da mir die Ausführungen eines Beitrages etwas Sorge bereiten.
Jemand der auf seinen Internetseiten Affiliate Werbung für
a) Finanzen einschl. Kredite
b) Versicherungen
c) Immobilien
anbietet. Der ist doch eigentlich kein Makler und bedarf nicht der Genehmigung nach 34c GewO ?
Ich habe den angesprochenen Artikel so in Erinnerung, dass nach einem Urteil aus dem Jahre 1990 jemand, der eine regelmäßige Zuführung möglicher Interessenten an Kredit unternehmen beabsichtigt, stets eine Erlaubnis benötigt.
Das wäre mit einem Banner ja theoretisch bereits so.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das tatsächlich so gemeint ist.
In Zeiten des Abmahnwahns sollte man ja vorsichtig sein und daher versuche ich das nochmal nachzuvollziehen.
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