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"Kundenklau", Handwerk ohne Meisterbrief und Handw

 
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MarcoW75
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.11.2004
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 09:15    Titel: "Kundenklau", Handwerk ohne Meisterbrief und Handw Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich versuchs so einfach wie möglich zu beschreiben: Ein Arbeitnehmer A kündigt bei seinem Arbeitgeber B und macht sich selbstständig,allerdings in einem anderen Bereich. Aus dem Arbeitnehmer A wird also ein Selbstständiger A. Ein alter Kunde C des Arbeitgebers B möchte seine Artikel aber genauso geliefert bekommen,wie A sie in seiner Arbeitnehmerzeit produziert hat. Das kann B natürlich nicht mehr liefern. Deswegen wendet sich Kunde C von B ab und wechselt zum Neu-Selbstständigen A. Dieser ist auch bereit, wieder Waren im alten Beruf zu produzieren,hat allerdings Bedenken,da er selbst keinen Meistertitel hat. Lösung:Man einigt sich,eine Gesetzeslücke auszunutzen. Diese erlaubt es A auch ohne Meistertitel wieder für C zu produzieren,wenn es sich um eine Auftragsproduktion handelt und C die Rohstoffe an A liefert. A rechnet also im Prinzip nur noch seine Arbeitskraft ab.
Nun kriegt Arbeitgeber B "spitz",daß sein Ex-Kunde C die Artikel seines Ex-Arbeitnehmers A noch immer anbietet und schlußfolgert messerscharf,daß C wohl jetzt bei A kauft. Als "Dankeschön" schwärzt B nun A bei der Handwerkskammer wg. dem fehlenden Meisterbrief an. Kann die Handwerkskammer A nun irgendwie an den Karren fahren deswegen ?
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MarcoW75
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.11.2004
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 09:36    Titel: Re: "Kundenklau", Handwerk ohne Meisterbrief und H Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Wenn A in seiner Selbständigkeit Künstler ist, dann nicht.


Es handelt sich hier tatsächlich um eine kunsthandwerkliche Tätigkeit. Aber wie definiert man in diesem Zusammenhang "Künstler" ? Genaugenommen ist ja jeder ein Künstler,der Sachen nach eigenen Ideen produziert...
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

man müßte schon genauer werden um welche Art der Tätigkeit es sich handelt.

und..


Zitat:
Man einigt sich,eine Gesetzeslücke auszunutzen.


In welchem Gesetz soll diese ominöse Lücke existieren?

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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