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Wertersatz und Rücksendung

 
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Nikolo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 17:02    Titel: Wertersatz und Rücksendung Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe vier Fragen zum Wertersatz. Dazu folgende Geschichte:

Ein elektrisches Gerät (Monitor) wurde neu für 300 EUR gekauft. Nach 9 Monaten wird es im Rahmen der Sachmängelhaftung zurückgeschickt. Mittlerweile ist der Neuwert so eines Geräts aber auf 200 EUR gesunken.


1. Wie berechnet sich nun der Wertersatz? Ich habe mal gehört üblich seien 0,1% des Kaufpreises pro Tag. In diesem Beispiel also grob 80 EUR. Ist so eine Wertersatzberechnung ohne jeglichen Bezug auf die Marktentwicklung überhaupt seriös bzw zulässig?

2. Bei Sachmängelhaftung muss der Verkäufer bekanntlich die Rücksendekosten tragen. Muss der Käufer die Sache so billig wie möglich verschicken, oder ist der Verkäufer dazu vepflichtet zb auch versicherten Versand mit Rückschein zu übernehmen?

3. Zusatzfrage: Angenommen der Käufer hat damals 300 +20 Euro für Versand bezahlt; sind diese 20 EUR Versandkosten Bestandteil des "Kaufpreises", also grundsätzlich rückerstattungspflichtig?

4. Wie hat der Käufer dem Verkäufer die Rücksendeversandkosten auszuweisen? Praktisch völlig willkürlich in einem beigelegten Schreiben mit einem Satz: "neben dem Kaufpreis erstatten Sie mir doch bitte noch XY EUR Versandkosten."? Sollen in diesen Rücksendekosten nur Porto- oder auch Verpackungs- und Aufwandkosten eingerechnet werden?


Ich würde mich über Antworten hierzu sehr freuen Smilie

MfG, Nikolo
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 15.11.08, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

1. Welcher Wertersatz? Muss der Käufer überhaupt einen zahlen?

4. Der Käufer kann eine Kopie der Belege über Versandkosten mitschicken. Verpackungskosten gehören m.W. dazu. Was hier unter "Aufwandkosten" gemeint ist, weiß ich jetzt nicht.
_________________
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