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Wenn das im Impressum so steht, ist es zumindest anzunehmen.
Zitat:
An wen wendet man sich wegen möglichen Verstößen ?
An welche Verstöße dachten Sie da konkret?
Meines Wissens spricht nichts dagegen, eine Limited-Gesellschaft zu führen und - sofern Wohnsitz in Deutschland bzw. Ansprechpartner hier (so meines Wissens die Bedingungen der Denic) - eine de-Domain zu betreiben.
Oder hab ich da was missverstanden?
Gruß
Rena _________________ The angels have the phone box
Also mir geht es konkret um die Frage des Wettbewerbsverstoß.
Ja, das mit der Denic, wo Sie das so sagen ist richtig...
Aber dies würde andererseits bedeuten, das im Impressum eine deutsche Adresse stehen müsste, ggf. als Ansprechpartner einer Ltd.
Das Thema Abmahnungen ist aus meiner Sicht recht verwirrend, es ist nicht so 100%ig klar, was erlaubt und verboten / verlangt ist ( z.B. Impressum - Telefonnummer ) und demzufolge ist es auch nicht wirklich klar, ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist oder nicht.
Hinzukommt, dass es weder einheitliche Rechtssprechungen gibt und sich zudem ständig Gesetze ändern.
Finanziell ist es auch nicht wirklich tragbar ständig die Rechtsberatung zu bemühen.
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