Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schriftverkehr Anwalt-Gericht: keine Info an Mandant. Mist!!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schriftverkehr Anwalt-Gericht: keine Info an Mandant. Mist!!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Caludia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 08:50    Titel: Schriftverkehr Anwalt-Gericht: keine Info an Mandant. Mist!! Antworten mit Zitat

Hallo,

ich möchte gerne erfahren, welche Kommunikation zwischen Anwalt und seinem Mandanten übliche Praxis ist.

Kann ein Mandant verlangen/bitten, dass ihm von jedem Schriftverkehr des Anwalts bzgl. seiner Angelegenheit eine Kopie zugeschickt wird? Kann der Mandant ebenso erwarten, dass sein Anwalt ihn über neue oder notwendige Schritte informiert / bespricht / berät? Oder ist es selbstverständlich, dass ein Anwalt alles im Alleingang macht und den Mandanten erst nach Ablauf einer Schritte so nebenbei informiert?

Fragende Grüße
Caludia
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Die Berufsordnung der Rechtsanwälte besagt:
Zitat:

§ 11 Unterrichtung des Mandanten

(1) Der Mandant ist über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und
Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Ihm ist insbesondere von allen wesentlichen
erhaltenen oder versandten Schriftstücken Kenntnis zu geben.

(2) Anfragen des Mandanten sind unverzüglich zu beantworten.

_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
diddi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Bananenrepublik

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Milo schreibt:

Die Berufsordnung der Rechtsanwälte besagt:
Zitat:

§ 11 Unterrichtung des Mandanten

(1) Der Mandant ist über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und
Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Ihm ist insbesondere von allen wesentlichen
erhaltenen oder versandten Schriftstücken Kenntnis zu geben.

(2) Anfragen des Mandanten sind unverzüglich zu beantworten.

Das ist alles graue Theorie. Die RAK Hamm kann z.B., in der Tatsache, dass der Anwalt den Madanten über die Berufung der Gegenseite nicht unterrichtet, kein Verstoß gegen die Berufsordnung sehen. Oder, Anwalt legt unterrichtet den Mandanten nicht über die Anschlußberufung. Auf Nachfage ( 20 Tage später )teilt der Anwalt mit, dass versehentlich der Mandant nicht unterrichtet wurde. Die RAK Hamm kann ebenfalls kein Verstoß gegen die Berufsordnung feststellen.

So sieht es mit der Berufsordnung aus. Dient meines Erachtens nur zur Beruhigung der Mandanten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 01:26    Titel: Antworten mit Zitat

diddi hat folgendes geschrieben::
Die RAK Hamm kann ebenfalls kein Verstoß gegen die Berufsordnung feststellen.

So sieht es mit der Berufsordnung aus. Dient meines Erachtens nur zur Beruhigung der Mandanten.


Also, erstens hat Hamm nichts mit Deutschland und dem deutschen Recht zu tun (sagen zumindest bayrische Richter in Bezug auf das OLG dort). Sehr böse

Zweitens werden die Verhaltensrichtlinien erst dann richtig relevant, wenn dem Mandanten ein Schaden entsteht oder es um die Begründetheit einer Mandatskündigung geht....
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.