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Patientin A nimmt die Pille und hat noch einen Vorrat von 5 Monaten Zuhause liegen.
Nun verträgt Patientin A das Produkt nicht mehr und wechselt.
Darf Patientin A rechtlich gesehen die restlichen Pillenpackungen an Interessierte weiterverkaufen oder ist dies nicht erlaubt, da es sich ja um verschreibungspflichtige Medikamente handelt.
Die Packungen wurden nicht von der gesetzlichen Kasse übernommen, also privat gezahlt.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 06.11.08, 14:22 Titel:
Frage: "Darf ich als Privatperson Reste und nicht genutzte Packungen von Medikamenten in kleinen Mengen im Internet verkaufen?"
Antwort: "Dies ist eine höchst problematische Frage. Eigentlich verbietet § 43 Absatz 1 Arzneimittelgesetz nur das berufs- und gewerbsmäßige Handeln bzw. das Handeltreiben. Verkaufen Sie nun als Privatperson Ihre ungenutzte Packung Kopfschmerztabletten – etwa damit diese nicht verfallen – so ist dies sicherlich nicht berufs- oder gewerbsmäßig. Dennoch ist von dem privaten Verkauf abzuraten, da die Rechtslage unübersichtlich ist und nicht gesagt werden kann, wie die Gerichte tatsächlich entscheiden würden." --> www.it-recht-kanzlei.de/verkauf-medikamente-internet-abmahnung.html _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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