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Verschreibungspflichtiges Medikament privat weitergeben?

 
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Marie_22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 11:46    Titel: Verschreibungspflichtiges Medikament privat weitergeben? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall:

Patientin A nimmt die Pille und hat noch einen Vorrat von 5 Monaten Zuhause liegen.
Nun verträgt Patientin A das Produkt nicht mehr und wechselt.

Darf Patientin A rechtlich gesehen die restlichen Pillenpackungen an Interessierte weiterverkaufen oder ist dies nicht erlaubt, da es sich ja um verschreibungspflichtige Medikamente handelt.

Die Packungen wurden nicht von der gesetzlichen Kasse übernommen, also privat gezahlt.

Wie sieht dieser Fall aus?

Danke für Antworteb"

Gruß
Marie
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hat die Patienten die notwendige behoerdliche Genehmigung zum Handel mit Arzneimitteln?
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Frage: "Darf ich als Privatperson Reste und nicht genutzte Packungen von Medikamenten in kleinen Mengen im Internet verkaufen?"

Antwort: "Dies ist eine höchst problematische Frage. Eigentlich verbietet § 43 Absatz 1 Arzneimittelgesetz nur das berufs- und gewerbsmäßige Handeln bzw. das Handeltreiben. Verkaufen Sie nun als Privatperson Ihre ungenutzte Packung Kopfschmerztabletten – etwa damit diese nicht verfallen – so ist dies sicherlich nicht berufs- oder gewerbsmäßig. Dennoch ist von dem privaten Verkauf abzuraten, da die Rechtslage unübersichtlich ist und nicht gesagt werden kann, wie die Gerichte tatsächlich entscheiden würden." --> www.it-recht-kanzlei.de/verkauf-medikamente-internet-abmahnung.html
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hat die Patienten die notwendige behoerdliche Genehmigung zum Handel mit Arzneimitteln


wenn er die hätte, würde er hier bestimmt nich nachfragen Frage

ansonsten sehe ich das so wie Redfox.

Gruß roni
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Marie_22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

Morgen,

genauso habe ich es mir gedacht, wollte aber lieber nochmal nachfragen, danke für Eure Hilfe!

Liebe Grüße
Marie
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